Auf Einen Blick
- SEC-Vorsitzender Paul Atkins spricht sich für Selbstverwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen aus.
- Er kritisiert frühere Regulierungsansätze und betont die Notwendigkeit von parlamentarischer Zustimmung für langfristige Richtlinien.
- Aktuelle Klarstellungen erleichtern das Staking in Proof-of-Stake-Netzwerken.
Regulierung digitaler Vermögenswerte im Fokus
Bei einer Podiumsdiskussion in Washington, D.C., stellte SEC-Vorsitzender Paul Atkins klar, dass die Selbstverwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen einen grundlegenden amerikanischen Wert darstellt. Er kritisierte die Herangehensweise der vorherigen Administration an die Regulierung digitaler Vermögenswerte. Laut Atkins hat die frühere Position der SEC, die gerichtliche Schritte gegen selbstverwahrende Technologien einleitete, Innovationen im Krypto-Bereich behindert.
Stärkung des freien Marktes
Atkins argumentierte, dass die SEC unter Gary Gensler über das Ziel hinausgeschossen sei, indem sie andeutete, dass Entwickler solcher Technologien als Broker agieren könnten. Er hob hervor, dass diese Technologien es den Menschen ermöglichen, ihre Vermögenswerte ohne Zwischenhändler zu verwalten, was im Einklang mit den Prinzipien des freien Marktes steht.
Klarstellung zu Staking und Selbstverwahrung
Zudem kündigte Atkins die Notwendigkeit an, dass für die Durchsetzung von Richtlinien hinsichtlich Staking-as-a-Service-Anbietern eine parlamentarische Zustimmung erforderlich sein müsse. Die SEC hat kürzlich ihren Ansatz gegenüber Staking in Proof-of-Stake (PoS)-Netzwerken gelockert. Am 29. Mai stellte die Abteilung für Unternehmensfinanzierung klar, dass bestimmte Staking-Aktivitäten nicht unter die Bundeswertpapiergesetze fallen.
Diese Klarstellung befreit Aktivitäten wie Selbst-Staking durch Knotenbetreiber und selbstverwahrendes Staking durch Drittanbieter von Registrierungsanforderungen. Atkins lobte auch die aktuelle Haltung der Behörde und erklärte, dass die freiwillige Teilnahme an Proof-of-Work oder Proof-of-Stake-Netzwerken, wie Mining oder Staking, nicht unter die Bundeswertpapiergesetze falle.
Dennoch erkannte er an, dass diese Klarstellung noch keine formelle Regel mit Gesetzeskraft darstellt und die SEC ihren Ansatz weiter verfeinern muss.
Änderungen im rechtlichen Umfeld
Neben diesen Äußerungen hat die SEC bedeutende Schritte hinsichtlich ihrer rechtlichen Auseinandersetzungen mit großen Börsen unternommen. Kürzlich reichte die Behörde eine gemeinsame Vereinbarung mit Firmen wie Coinbase und Binance ein, um die zivilrechtliche Durchsetzungsklage gegen die Plattform abzulehnen. Dies fügt sich in die umfassenderen Bestrebungen der SEC ein, einen transparenteren regulatorischen Rahmen für digitale Vermögenswerte zu schaffen.
Besonders hervorzuheben ist, dass die SEC auch ihre Bemühungen aufgegeben hat, zehn Kryptowährungen, darunter Solana und Cardano, im Rahmen der Klage gegen Binance als Wertpapiere einzustufen.
Fazit
Atkins’ Aussagen über die Unterstützung von Selbstverwahrung und die Notwendigkeit von klaren regulativen Richtlinien stellen einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der Regulierung digitaler Vermögenswerte dar. Die SEC bemüht sich um eine Balance zwischen Innovation und Regulierungsbedarf, um einen gesunden Markt zu gewährleisten.
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