Betrug durch Bitcoin Buyer: BaFin bestraft Alleingesellschafter – Was sollten betroffene Kundinnen und Kunden jetzt tun?

Die dunkle Seite des Krypto-Handels: BaFin stoppt Bitcoin Buyer Finanzportfolioverwaltung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Mai 2024 die Finanzportfolioverwaltung der Handelsplattform Bitcoin Buyer untersagt. Die Anordnung wurde gegenüber Jurijs Beinarovičs, dem Alleingesellschafter der Morena Europe Limited Liability Company mit Sitz in Warschau, Polen, ausgesprochen. Diese Maßnahme erfolgte aufgrund der festgestellten unerlaubten Erbringung von Finanzportfolioverwaltungsdiensten durch das Unternehmen, das unter den Websites bitcoin-buyer.de, bitcoin-buyer.app/de/ sowie bitcoinbuyer-app.com operiert und über die Plattform Bitcoin Buyer seinen Service anbietet.

Die Handelsplattform ermöglicht es deutschen Kunden, Handelskonten zu eröffnen und Geschäfte mit Differenzkontrakten (CFDs) im Bereich Kryptowährungen abzuwickeln. Die betreffenden Mitarbeiter der Plattform treffen eigenverantwortliche Anlageentscheidungen, während das Angebot auf den genannten Websites auch einen sogenannten "Trading-Roboter" beinhaltet.

Im Falle einer Betroffenheit durch diese Maßnahmen wird empfohlen, bestimmte Schritte zu unternehmen. Zunächst sollte jegliche Einzahlung und Investition auf der Plattform eingestellt werden. Des Weiteren ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen zu sammeln, darunter Kommunikationen, Transaktionen und Kontoauszüge, um diese als Beweismaterial nutzen zu können.

Es wird auch empfohlen, die eigene Bank über die getätigten Transaktionen zu informieren, da in manchen Fällen Überweisungen gestoppt werden können oder es Möglichkeiten gibt, das Geld zurückzufordern. Darüber hinaus ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, idealerweise von einem Anwalt, der sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kryptowerte spezialisiert hat. Ein Fachanwalt kann dabei helfen, die persönlichen Rechte zu wahren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, wie beispielsweise eine Strafanzeige oder eine Meldung bei der BaFin oder anderen zuständigen Behörden.

Es ist wichtig, dass Betroffene sich über den Schutz vor betrügerischen Handelsplattformen informieren und im Bedarfsfall rechtlichen Beistand suchen. Dazu gehört auch die Vereinbarung eines Beratungstermins mit einem spezialisierten Anwalt, um die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten und eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die BaFin hat mit ihrer Anordnung gegen die Finanzportfolioverwaltung der Handelsplattform Bitcoin Buyer ein deutliches Signal gesetzt, dass sie konsequent gegen unerlaubte Finanzdienstleistungen vorgeht und den Schutz der Verbraucher gewährleisten möchte.

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