Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat kürzlich erstmals öffentlich Stellung zum Verkauf von knapp 50.000 sichergestellten Bitcoins genommen. Dies erfolgte im Rahmen eines Strafverfahrens, bei dem die Ermittler zu Beginn des Jahres Bitcoins im Wert von etwa 2 Milliarden Euro beschlagnahmt hatten. Die Transaktionen wurden in Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Bankhaus Scheich durchgeführt, wobei eine “marktschonende Veräußerung von ca. 49.858 Bitcoins zwischen dem 19. Juni 2024 und dem 12. Juli 2024 mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes abgeschlossen wurde”.
Es gab jedoch in der Investorengemeinschaft Bedenken hinsichtlich des Zeitraums, in dem der Verkauf stattfand, da in diesem Zeitraum eine Kursschwäche von Bitcoin festzustellen war. Viele verbanden diese Kursschwäche mit dem Verkaufsdruck aus Sachsen. Die Bitcoins wurden hauptsächlich über Handelsplätze wie Kraken auf den Markt gebracht, obwohl auch außerbörsliche Blocktrades eine alternative Möglichkeit gewesen wären. Laut der Mitteilung aus Dresden wurden 90% der Transaktionen über OTC-Transaktionen abgewickelt. Der Erlös aus dem Verkauf betrug 2,64 Milliarden Euro, während der Wert der Bitcoins zum Zeitpunkt der Übertragung am 16. Januar bei 1,96 Milliarden Euro lag.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zieht eine positive Bilanz aus dem Verkauf, da sie den Erlös vorläufig für das Strafverfahren im Fall “movie2k” vor dem Landgericht Leipzig sichern konnte. Es ist jedoch noch nicht möglich, frei über das Guthaben zu verfügen, da eine rechtskräftige Entscheidung des Gerichts zur Einziehung noch aussteht.
Darüber hinaus verteidigte sich die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und erklärte, dass sie im Rahmen einer “Notveräußerung” gemäß §111p der Strafprozessordnung entschieden habe, die Bitcoins zeitnah zu veräußern. Eine frühzeitige Veräußerung von Vermögenswerten vor Abschluss eines laufenden Strafverfahrens sei rechtlich dann geboten, wenn ein erheblicher Wertverlust von etwa 10% oder mehr drohe. Dies sei bei den volatilen Bitcoins aufgrund der starken und schnellen Preisschwankungen jederzeit der Fall gewesen.
Die Entscheidung, die Bitcoins zu einem Zeitpunkt mit Kursschwäche zu veräußern, hat bei einigen Investoren Fragen aufgeworfen. Die Befürchtung, dass dies den Markt beeinflusst haben könnte, wird von Kritikern geäußert. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden betont jedoch die rechtliche Notwendigkeit, die Vermögenswerte in Gefahr eines erheblichen Wertverlusts zu veräußern. Trotz der Debatten um den Verkauf der Bitcoins bleibt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden der Auffassung, dass die Maßnahme im Interesse des Verfahrens und des Werterhalts gerechtfertigt war.