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Sachsens Bitcoin-Schatz: Kommunen fordern 35 Prozent Beteiligung an Verkaufserlös

Profitable Partnerschaft: Wie die Kommunen von den Erlösen des Bitcoin-Schatzes profitieren wollen

Die Kommunen und Landkreise in Sachsen wollen an den Erlösen aus dem Verkauf von beschlagnahmten Bitcoins beteiligt werden. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) sowie der Landkreistag fordern, dass 35 Prozent des Verkaufserlöses den kommunalen Gebietskörperschaften zugutekommen. Diese Forderung basiert auf einem möglichen Erlös in Höhe von rund 2,64 Milliarden Euro, was bedeuten würde, dass etwa 924 Millionen Euro den Städten und Gemeinden in Sachsen zustehen.

SSG-Präsident Bert Wendsche betont die prekäre Finanzsituation, mit der viele kommunale Haushalte konfrontiert sind. Trotz der geplanten finanziellen Eckpunkte für den kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2025/2026 ist absehbar, dass zahlreiche Haushalte in den kommenden Jahren nicht ausgeglichen werden können. Die Erlöse aus dem sogenannten “Bitcoin-Sachsenschatz” werden als Möglichkeit betrachtet, strukturelle Defizite auszugleichen und dringend benötigte Investitionen anzustoßen.

Es ist in Sachsen eine langjährige Tradition, dass sich der Freistaat und die Kommunen gegenseitig an zusätzlichen Einnahmen beteiligen. Dies soll auch im Falle des Bitcoin-Verkaufserlöses in Höhe von 2,64 Milliarden Euro gelten. Die Forderung nach einer Beteiligung von 35 Prozent orientiert sich an der üblichen Quote, mit der die Kommunen in Sachsen an den Einnahmen des Landes beteiligt werden.

Allerdings steht derzeit noch die gerichtliche Entscheidung aus, wie mit dem Geld aus dem Bitcoin-Verkauf verfahren werden soll. Erst nach Abschluss des laufenden Strafverfahrens wird feststehen, ob und in welchem Umfang die Erlöse den kommunalen Gebietskörperschaften zustehen. Aktuell geht man davon aus, dass das Land, in dem das zuständige Gericht seinen Sitz hat – in diesem Fall das Landgericht Leipzig – über die Verteilung der Gelder entscheiden wird.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden gab bekannt, dass im Rahmen eines Strafverfahrens alle knapp 50.000 beschlagnahmten Bitcoins verkauft wurden. Dieser Verkaufserlös stammt aus einem Verfahren gegen die illegale Film-Tauschbörse “movie2k”. Der Angeklagte hatte sich bereit erklärt, die Bitcoins im Jahr 2024 an eine vom Bundeskriminalamt bereitgestellte Wallet zu übertragen. Er war bereits im Jahr 2023 im Ausland festgenommen worden, nachdem ein internationaler Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war. Ihm wird vorgeworfen, in fast 220.000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke illegal verbreitet zu haben.

Die Diskussion um die Verteilung der Bitcoin-Erlöse zwischen dem Freistaat Sachsen und den kommunalen Gebietskörperschaften zeigt deutlich die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der beteiligten Parteien. Es bleibt abzuwarten, wie die gerichtliche Entscheidung bezüglich der Verteilung des Geldes ausfallen wird und inwieweit die Kommunen und Landkreise tatsächlich von den Erlösen profitieren werden. Die Forderung nach einer gerechten Beteiligung an zusätzlichen Einnahmen ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Situation der Kommunen langfristig zu stabilisieren und wichtige Investitionen zu ermöglichen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Landesregierung und die kommunalen Vertreter zu einer Einigung kommen, die den Bedürfnissen und Anliegen beider Seiten gerecht wird. Nur durch eine konstruktive Zusammenarbeit können langfristige Lösungen für die finanziellen Herausforderungen auf kommunaler Ebene gefunden werden. Die Diskussion um die Bitcoin-Erlöse verdeutlicht die Bedeutung einer fairen und transparenten Verteilung von zusätzlichen Einnahmen und die Notwendigkeit einer solidarischen Finanzpolitik, die alle beteiligten Parteien angemessen berücksichtigt.

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