Das Berufungsgericht ordnet eine unabhängige Prüfung der FTX-Insolvenz an

Das Bundesberufungsgericht in Philadelphia hat angeordnet, dass ein unabhängiger Prüfer den Insolvenzfall von FTX prüfen soll. Nachdem der Insolvenzrichter John Dorsey den Antrag des Insolvenzverwalters abgelehnt hatte, wurde nun durch die Entscheidung des Berufungsgerichts ein unabhängiger Prüfer ernannt.

Bundesgericht ordnet die Ernennung eines Prüfers im FTX-Fall an

Das Berufungsgericht in Philadelphia hat ein früheres Urteil aufgehoben, das den Antrag des US-Konkursverwalters auf einen unabhängigen Prüfer abgelehnt hatte. Der Richter John Dorsey hatte im Februar letzten Jahres den Antrag des Insolvenzverwalters abgelehnt. FTX argumentierte, dass die Einschaltung eines unabhängigen Prüfers zu kostspielig sei und dass die Beteiligung eines Prüfers nur eine Wiederholung dessen sei, was bereits durch andere Parteien getan wurde.

Unabhängige Prüfung nach massiven Betrugsvorwürfen

Das Berufungsgericht stimmte jedoch der Position des Insolvenzverwalters zu, dass der Zusammenbruch von FTX eine unabhängige Überprüfung rechtfertigt und nicht auf eine interne Untersuchung angewiesen ist. Richter Luis Felipe Restrepo, der für das Berufungsgericht schrieb, stellte fest, dass der Fall des Insolvenzverwalters „einfache Fragen“ aufwerfe und dass das Insolvenzgesetz die Ernennung eines unabhängigen Prüfers vorsehe.

Der Insolvenzfall von FTX steht im Zusammenhang mit massiven Betrugsvorwürfen, die zur Insolvenzanmeldung des Unternehmens führten. Der Gründer und ehemalige CEO, Sam Bankman-Fried, wurde in allen Anklagepunkten, einschließlich Betrug, für schuldig befunden und wartet auf seine Verurteilung im März 2024. US-Staatsanwälte haben auch angedeutet, dass kein zweites Verfahren gegen Bankman-Fried eingeleitet wird.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts zur Ernennung eines unabhängigen Prüfers zeigt die Ernsthaftigkeit des Falls und die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung der Vorfälle, die zum Zusammenbruch von FTX führten.

Die mobile Version verlassen