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Dubai-Regulierungsbehörde blockiert Verkauf und Verbreitung von islamischer Münze

Unauthorizede Ausgabe und Verteilung von Islamic Coin

Die virtuelle Vermögenswert-Aufsichtsbehörde Dubais (VARA) hat kürzlich darauf hingewiesen, dass das Unternehmen Bored Gen DMCC, welches islamic coin (ISLM) vertreibt und vermarktet, nicht über die erforderliche Zulassung verfügt. VARA sagte, dass Bored Gen DMCC seine Marketingaktivitäten einstellen müsse, bis es die entsprechenden Genehmigungen eingeholt habe. Diese Maßnahmen wurden nur wenige Tage nachdem das Kryptoprojekt als Blockchain-Innovation des Jahres ausgezeichnet wurde, ergriffen.

Ungenehmigte Ausgabe und Verteilung von Islamic Coin

Die virtuelle Vermögenswert-Aufsichtsbehörde Dubais, die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), hat Investoren und Marktteilnehmer auf das aufgedeckte "ungenehmigte Ausgabe, Vermarktung und den Einzelhandelsvertrieb" von islamic coin (ISLM) durch Bored Gen DMCC (BG) aufmerksam gemacht. In einer am 4. Oktober veröffentlichten Warnung betonte die Aufsichtsbehörde, dass BG kein lizenzierter oder registrierter Herausgeber von virtuellen Vermögenswerten (VA) ist und seine Aktivitäten daher gegen die regionalen Vorschriften verstoßen.

VARA erklärte außerdem, dass der öffentliche Verkauf des Tokens im Rahmen eines "Regulation D Offering, das von der Opendeal Portal LLC arrangiert wurde", möglicherweise gegen Regulation III.A.1 verstoße. BG habe von VARA keine erforderliche Genehmigung erhalten.

Islamic Coin ohne Genehmigung vermarktet

Die Maßnahmen von VARA erfolgten knapp einen Monat nachdem das Team hinter dem Kryptoprojekt den Beginn des Verkaufs und der Verteilung von ISLM angekündigt hatte. Diese Schritte wurden auch nur wenige Tage nachdem das Kryptoprojekt als Blockchain-Innovation des Jahres ausgezeichnet wurde, unternommen.

"#IslamicCoin wurde bei den Tech Innovation Awards 2023 in Dubai von @entmagazineme als Blockchain-Innovation des Jahres ausgezeichnet.
Glückwunsch an das #ISLM-Team und unsere Community 🎉 #EntMEAwards"
- Islamic Coin (@Islamic_Coin) 3. Oktober 2023

Trotz dieser und anderer Meilensteine, die das Kryptoprojekt erreicht hat, betonte die Aufsichtsbehörde in ihrer Warnung, dass die Förderer des Tokens dies möglicherweise ohne Genehmigung vermarktet haben könnten. Die Aufsichtsbehörde fügte hinzu:

"VARA untersucht, ob möglicherweise gegen die Verwaltungsverordnung Nr. 01/2022 in Bezug auf die Regulierung von Marketing, Werbung und Promotionen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten verstoßen wurde. BG muss seine Marketingaktivitäten einstellen, bis es die erforderlichen Genehmigungen von VARA erhalten und entsprechende Haftungsausschlüsse für solche Vermarktungsaktivitäten einführen."

VARA fügte hinzu, dass Investoren und diejenigen, die von BG kontaktiert wurden, die Aufsichtsbehörde per E-Mail benachrichtigen sollten.

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