Der Mitgründer und ehemalige CEO der Krypto-Derivateplattform BitMEX wurde zu zwei Jahren Bewährung verurteilt, davon die ersten sechs Monate in Hausarrest.
- Ende 2020 beschuldigte die Commodity Futures Trading Commission (CFTC) die Mitbegründer des Unternehmens – Arthur Hayes, Benjamin Delo und Samuel Reed –, einen Handelsplatz für digitale Vermögenswerte zu betreiben, ohne angemessene Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche umzusetzen.
- BitMEX musste eine Strafe von 100 Millionen US-Dollar zahlen, während die drei Mitbegründer zurücktraten. Vor kurzem reichte Hayes über seine Anwälte einen Antrag auf Nachsicht bei seiner Verurteilung ein, die für den 20. Mai angesetzt war.
- Von Bloomberg zitiert, wurde die Verurteilung gestern offiziell, in der der US-Bezirksrichter John Koeltl Hayes Wunsch erfüllte und er nicht ins Gefängnis gehen wird. Stattdessen bekam er eine zweijährige Bewährungsstrafe und muss die ersten sechs Monate in Hausarrest verbringen.
- Dies geschah sogar, nachdem mehrere US-Staatsanwälte argumentiert hatten, dass die Bestrafung von Hayes strenger sein und ein Signal an die gesamte Kryptoindustrie senden sollte. Während der gestrigen Anhörung sagte der stellvertretende US-Staatsanwalt Samuel Raymond dem Bundesrichter, dass dies eine „sehr schwere Straftat“ sei, und fügte hinzu:
„Es gab echte Konsequenzen. Wenn Personen wie Mr. Hayes Plattformen ohne Anti-Geldwäsche-Programme oder Know-Your-Customer-Programme betreiben, werden sie zu einem Magneten für Menschen, die Geld waschen.“
- Der stellvertretende Staatsanwalt fügte hinzu, dass ein solch leichtes Urteil „ihm signalisiert, dass die Kosten für die Geschäftstätigkeit lediglich eine Geldstrafe sind und er weiterhin für enorme Summen gegen das Gesetz verstoßen und jede Geldstrafe zahlen könnte. Dieser Fall wird von Kryptowährungsbörsen und anderen Unternehmen auf der ganzen Welt genau beobachtet.“
- Auf der anderen Seite übernahm Hayes die volle Verantwortung für sein Handeln und versprach, dass er „bereit sei, die Seite umzublättern und neu anzufangen“.