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ESMA fragt: Wie gut müssen Crypto-Berater geschult sein?

"Wie die neuen Richtlinien das Vertrauen in den Krypto-Markt stärken und Investoren schützen sollen"

ESMA fordert Rückmeldung zu Kompetenzen im Kryptowährungssektor

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine wichtige Konsultation gestartet, um Richtlinien zur Bewertung des Wissens und der Kompetenzen von Mitarbeitern von Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs) zu erarbeiten. Diese Initiative ist nicht nur entscheidend für die regulatorische Landschaft, sondern hat auch weitreichende Auswirkungen auf den Schutz von Verbrauchern und Investoren im digitalen Finanzraum.

Zielsetzung der Konsultation

Die Konsultation, die am 17. Februar angekündigt wurde, zielt darauf ab, Feedback von verschiedenen Interessengruppen und Marktteilnehmern einzuholen. ESMA möchte herausfinden, welche Mindestanforderungen an das Personal von CASPs erforderlich sind, um Kunden und Investoren kompetent beraten zu können. “Die Richtlinien sollen sicherstellen, dass das Personal, das Informationen zu Krypto-Assets oder entsprechenden Dienstleistungen bereitstellt, über ein angemessenes Maß an Wissen und Kompetenz verfügt”, erläuterte ESMA.

Hintergrund zur Regulierung

Diese Schritte erfolgen im Rahmen der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA), die im Juni 2023 veröffentlicht wurde. Sie wird ab dem 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft treten. Laut den Konsultationsunterlagen sind Krypto-Assets und -Services für viele EU-Verbraucher zunehmend zugänglich, jedoch zeigt sich, dass das Wissen dieser Marktteilnehmer, insbesondere der Kleinanleger, über Krypto-Assets und damit verbundene Dienstleistungen nach wie vor stark eingeschränkt ist.

Kompetenzanforderungen für Krypto-Mitarbeiter

Um sicherzustellen, dass der Personalbestand der CASPs den Anforderungen von MiCA gerecht wird – dazu gehört die Verpflichtung, im besten Interesse der Kunden zu handeln – müssen Mitarbeiter grundlegende Kenntnisse über die Hauptmerkmale und Risiken von digitalen Vermögenswerten besitzen. Dazu zählen volatile Märkte, Cybersecurity, Blockchain-Technologie sowie relevante regulatorische Rahmenbedingungen und steuerliche Implikationen.

Vorgeschlagene Mindestqualifikationen

ESMA hat auch konkrete Vorschläge für die Mindestqualifikationen von Mitarbeitern im digitalen Vermögensbereich unterbreitet. Dazu gehören vorherige Berufserfahrung, kontinuierliche Weiterbildung und ein Abschluss in einem verwandten Fachgebiet. Um die Wirksamkeit der Richtlinien zu überprüfen, sollen diese Anforderungen mindestens einmal jährlich evaluiert werden.

Rückmeldungszeitraum und Ausblick

Bis zum 22. April können Interessierte ihre Rückmeldungen zu diesen Vorschlägen abgeben. Basierend auf den erhaltenen Inputs plant die ESMA, einen abschließenden Bericht über die Richtlinien zu erstellen, der im dritten Quartal 2025 der Europäischen Kommission vorgelegt werden soll. Diese Entwicklungen könnten nicht nur die Standards im Krypto-Bereich anheben, sondern auch das Vertrauen von Investoren stärken und somit die gesamte Branche stabilisieren.

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