Das Paket eines Online-Coachings im Bereich Kryptowährungen, das einem Kunden versprach, ihn zur Expertin zu machen und schnell zu Reichtum zu verhelfen, entpuppte sich als wenig erfolgreich und führte zu einem Gerichtsverfahren. Eine Kundin hatte sich in sozialen Medien von der Werbung der Plattform anziehen lassen und war schließlich gezwungen, vor das Landgericht München zu ziehen, um ihr verlorenes Geld zurückzufordern.
Die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von Verbrauchern
Das Gericht entschied am 15. Januar 2025, dass die Kundin ihr Geld in Höhe von 1.500 Euro zurückbekommen müsse. Der Grund: Der Anbieter des Coachings verfügte nicht über die notwendige Zulassung, um solch eine Dienstleistung anzubieten, wie es das bundesdeutsche Gesetz, insbesondere das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), vorschreibt. Dieses Gesetz schützt Verbraucher vor unseriösen Anbietern, und die Richter stellten fest, dass die Kundin möglicherweise nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurde.
Besondere Schutzbedürftigkeit von Kunden
Ein grundlegender Bestandteil des Urteils war die Einschätzung, dass die Kundin in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage war, was ihre Schutzbedürftigkeit erhöhte. Das gerichtliche Urteil könnte bedeuten, dass es in Zukunft für Kunden einfacher wird, von Verträgen zurückzutreten, besonders wenn sie in einer ähnlichen Situation wie die Klägerin sind. Diese Entscheidung hebt hervor, dass der Schutz von Verbrauchern auch für diejenigen gilt, die als Unternehmer auftreten, klar im Rahmen des FernUSG.
Die Argumentation der Gegenseite
Die Gegenseite argumentierte, dass die Klägerin als Existenzgründerin agierte und daher nicht unter den Schutz des FernUSG falle. Diese Argumentation wurde jedoch zurückgewiesen, da das Gericht klarstellte, dass der Coaching-Anbieter seine Genehmigungsanforderungen nicht erfüllt hatte, was die gesamte Dienstleistung in Frage stellte.
Auswirkungen auf die Coaching-Branche
Dieses Urteil könnte womöglich weitreichende Konsequenzen für die gesamte Coaching-Branche haben, insbesondere im Hinblick auf Angebote, die über das Internet vertrieben werden. Zukünftige Klagen könnten ähnliche Ergebnisse hervorbringen, was den rechtlichen Schutz der Kunden stärken und sicherstellen könnte, dass Anbieter die erforderlichen Genehmigungen einholen, bevor sie ihre Dienstleistungen anbieten.
Zusammenfassung und Ausblick
Obwohl das Urteil nicht direkt auf andere Fälle anwendbar ist, setzt es einen Präzedenzfall für Ferncoachings und ähnliche Programme. Dies wird sowohl für persönliche 1:1-Coachings als auch für interaktive Webinarformate Bedeutung haben. Die Entscheidung bestätigt, dass Verbraucherrechte auch im Bereich der digitalen Dienstleistungen ein wichtiger Bestandteil des rechtlichen Rahmens in Deutschland sind und dass Kunden vor überteuerten oder unwirksamen Angeboten geschützt werden müssen.
Die erhöhte Aufmerksamkeit auf den rechtlichen Schutz von Kunden in der Coaching-Branche könnte künftig dazu führen, dass Anbieter ihre Praktiken überprüfen und anpassen, was wiederum das Vertrauen der Verbraucher in solche Dienstleistungen stärken könnte.