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Klage von Elon Musks X gegen Anti-Hassreden-Gruppe abgewiesen

US-Richter weist Klage des Center for Countering Digital Hate gegen X ab

Hintergrund

Ein US-Richter hat kürzlich die Klage des Center for Countering Digital Hate (CCDH) gegen X abgewiesen. Das CCDH hatte behauptet, dass X unrechtmäßig Daten von gesammelt habe, um eine "Panikkampagne" gegen Werbetreibende zu starten.

Richterliches Urteil

Der US-Richter Charles Breyer in Kalifornien entschied, dass der eigentliche Zweck der Klage darin bestand, die Angeklagten für ihre Rede zu bestrafen. Er folgerte, dass X nicht nur die CCDH für kritische Berichte bestrafte, sondern auch andere davon abschrecken wollte, sich ähnlich zu äußern.

Musk's Freiheitsanspruch und Kritik

Diese Klage ist Teil einer Reihe von Konflikten zwischen X, einem Verfechter der freien Meinungsäußerung, und verschiedenen Gruppen, die behaupten, dass Xs Plattform nicht angemessen überwacht wurde. Trotz finanzieller Einbußen hat X weiterhin Werbekunden angegriffen und polemische Aussagen getätigt.

Reaktionen und Berufung

Der CCDH-Direktor Imran Ahmed lobte das Gerichtsurteil als Bestätigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und soziale Verantwortung. X plant jedoch, Berufung einzulegen und bezeichnete das CCDH als böse Organisation, die die Verfassung zerstören will.

Fazit

Die Entscheidung des US-Richters markiert einen weiteren Schritt in einem langwierigen Rechtsstreit zwischen X und dem CCDH. Die Auseinandersetzung wirft wichtige Fragen zu Meinungsfreiheit, sozialer Verantwortung und Schutz vor Hassrede in sozialen Medien auf. Es bleibt abzuwarten, wie diese Angelegenheit weitergehen wird.

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