In einem am 6. Februar 2024 eingereichten rechtlichen Dokument äußerte die Krypto-Gigantin Digital Currency Group (DCG) Bedenken gegen den überarbeiteten Insolvenzplan von Genesis aus mehreren Gründen. DCG argumentiert, dass der Plan bestimmte Gläubiger ungerechtfertigt bevorzugt und das rechtliche Team des Unternehmens Genesis beschuldigt, ihre treuhänderischen Pflichten zu verletzen und den Vorschlag in schlechtem Glauben vorzulegen.
DCG erhebt rechtliche Bedenken hinsichtlich Genesis’ Insolvenzstrategie und fordert die Ablehnung des Plans
Die Anwälte von Weil, Gotshal und Manges LLP, die Digital Currency Group (DCG) vertreten, haben formell Einspruch gegen das aktualisierte Insolvenzschema von Genesis eingelegt und behaupten, dass es gegen Abschnitt 1129 des Insolvenzgesetzes verstößt. DCG argumentiert, dass der Plan eine unzulässige “Cramdown” darstellt, die nicht mit den rechtlichen Standards für Insolvenz übereinstimmt und angeblich Gläubigern ermöglicht, Rückzahlungen zu beanspruchen, die die zum Anmeldedatum festgelegten Werte überschreiten, unter anderen Verstößen.
Zur Komplexität trägt bei, dass Genesis unter dem DCG-Dach operiert.
DCG argumentiert weiterhin, dass die Zuteilungsregeln des Schemas übermäßig kompliziert und verworren sind und bestimmte etablierte Normen der Insolvenzgesetzgebung verletzen. Das Unternehmen behauptet, dass diese Regeln eine ausgewählte Gruppe von Gläubigern zugunsten anderer unverhältnismäßig begünstigen und DCG damit erhebliche finanzielle und Governance-Rechte entziehen. Das rechtliche Team betrachtet die bevorzugte Behandlung bestimmter Gläubiger durch Verrechnungsregeln und die Änderung der Rechte von DCG als Eigenkapitalinhaber als rechtswidrig.
“Der überarbeitete Plan versucht auch, DCG auf vielfältige Weise ihrer Rechte zu berauben, einschließlich der Beraubung von DCG nahezu aller ihrer Rechte in ihrer Eigenschaft als Eigenkapitalinhaber, ohne gesetzliche Autorität dazu”, heißt es in der Gerichtsunterlagen. “Kurz gesagt, der überarbeitete Plan macht DCG zu einem Eigenkapitalinhaber im Namen nur. Diese Art der offenbarten Beraubung von Eigenkapitalinhaberrechten in direktem Widerspruch zum Gesetz und der öffentlichen Ordnung ist die Definition von schlechtem Glauben.”
Die Einwände von DCG kommen kurz nachdem Genesis die Genehmigung zur Veräußerung von 1,4 Milliarden US-Dollar am Grayscale Bitcoin Trust (GBTC) beantragte. Dieser Schritt wurde prompt vom in New York ansässigen Unternehmen Gemini gelobt, das dies als “wichtigen Schritt” zur Beilegung bezeichnete. In dem am Dienstag eingereichten Gerichtsdokument äußerte DCG jedoch Missbilligung über den Prozess, der zur Ausarbeitung des überarbeiteten Plans führte, und kritisierte ihn als das Ergebnis angeblich geheimer Gespräche, die DCG ausließen und unangemessen bestimmte Gläubiger zu Lasten von DCG bevorzugten.