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Weltweite Bankenaufsichtsbehörden verlängern Frist für Krypto-Regulierungsrahmen

Die Gruppe der Zentralbankgouverneure und Aufsichtsbehörden (GHOS) hat die Umsetzung der Basel III-Reformen überprüft und das Datum für die Umsetzung des Standards für Kryptoanlagen auf den 1. Januar 2026 verschoben. Basel III, das im Jahr 2017 finalisiert wurde, sieht weiterhin eine weit verbreitete Übernahme vor, wobei erwartet wird, dass zwei Drittel der Mitgliedsjurisdiktionen die Reformen vollständig oder teilweise umsetzen werden. Die Entscheidung, die Frist für die verbindliche Umsetzung des Regelwerks zur Regulierung von Kryptowährungen zu verschieben, geht auf die anhaltenden Diskussionen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Regulierung digitaler Vermögenswerte zurück. Dieser Schritt ermöglicht den Mitgliedsländern eine angemessene Vorbereitungszeit, um die erforderlichen Änderungen in ihren nationalen Gesetzgebungen vorzunehmen. Es wird erwartet, dass diese Entscheidung Auswirkungen auf die internationale Finanzlandschaft haben wird, insbesondere auf den Umgang mit digitalen Vermögenswerten und deren Integration in das bestehende Bankensystem.

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