Nikita Mazepin könnte theoretisch wieder in der Formel 1 fahren
Das EU-Gericht hat kürzlich die Sanktionen gegen Nikita Mazepin aufgehoben. Die Richter in Luxemburg begründeten ihre Entscheidung damit, dass die familiäre Verbindung zu seinem Vater, der enge Beziehungen zu Kremlchef Wladimir Putin haben soll, nicht ausreicht, um ihn automatisch in Sippenhaft zu nehmen.
Die Hintergründe der Sanktionen
Mazepins Vater Dmitri wird beschuldigt, zum inneren Kreis von Putin zu gehören und Maßnahmen zu unterstützen, die die Ukraine bedrohen. Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatte die EU im März 2022 die Gelder von Nikita Mazepin eingefroren und ihm die Einreise verweigert. Als ehemaliger Formel-1-Pilot ging Mazepin gerichtlich gegen diese Sanktionen vor und war schließlich erfolgreich.
Der Weg zurück in die Formel 1
Der russische Rennfahrer war bisher bekannt als Teamkollege von Mick Schumacher beim Haas F1 Team. Aufgrund des Konflikts in der Ukraine wurde Mazepin von seinem Rennstall entlassen, der ebenfalls die Zusammenarbeit mit dem Titelsponsor Uralkali, dessen Mehrheitseigentümer Mazepins Vater ist, beendete. Es besteht die Möglichkeit, dass gegen dieses Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch eingelegt wird.
Klagen gegen EU-Sanktionen
Die EU verhängte Sanktionen gegen fast 2000 Personen und Organisationen aufgrund des russischen Angriffskriegs. Es sind derzeit mehrere Dutzend Klagen gegen diese Strafmaßnahmen anhängig. Ein prominentes Urteil im vergangenen Jahr erging zugunsten der Klägerin Violetta Prigoschina, der Mutter des verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner. Die Richter argumentierten ähnlich wie im Fall Mazepin, dass ein familiäres Verhältnis allein nicht für Strafmaßnahmen ausreicht.
Ausblick
Die Entscheidung des EU-Gerichts ermöglicht es Nikita Mazepin theoretisch wieder in der Formel 1 zu fahren. Der Weg zurück in den Rennsport könnte jedoch durch weitere rechtliche Auseinandersetzungen und die politische Situation erschwert werden.
(mit Informationen von dpa)