MARSEILLE – Französische Staatsanwälte sagten am Samstag, sie hätten eine Untersuchung wegen sexueller Übergriffe gegen einen Kardinal eingestellt, da die Verjährungsfrist abgelaufen sei.
Die Untersuchung wurde im November letzten Jahres eingeleitet, nachdem Jean-Pierre Ricard, ein pensionierter Bischof, der 2006 von Papst Benedikt XVI. zum Kardinal ernannt wurde, öffentlich zugegeben hatte, dass er sich vor 35 Jahren gegenüber einem jungen Mädchen „verwerflich verhalten“ habe.
Der 78-Jährige, der am 2. Februar in Gewahrsam genommen wurde, sagte den Ermittlern, er habe das Mädchen, von dem er sagte, es sei etwa 13 Jahre alt, „geküsst“.
Er sagte, er habe sie auch umarmt und “über ihre Kleidung gestreichelt”, aber “es gab keinen Geschlechtsverkehr”.
Das Opfer hat behauptet, der Angriff habe drei Jahre lang gedauert.
Die schwersten Sexualdelikte in Frankreich, wie etwa Vergewaltigung, haben normalerweise eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, aber die Anklagefrist kann verlängert werden, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Straftat minderjährig war.
„Der Fall wurde wegen Verjährung eingestellt“, sagte der Staatsanwalt von Marseille, Dominique Laurens, gegenüber AFP.
Ricards Geständnis erfolgte nach einem verheerenden Bericht aus dem Jahr 2021 in Frankreich, in dem geschätzt wurde, dass katholische Geistliche seit 1950 216.000 Kinder missbraucht hatten.
Der Vatikan kündigte im vergangenen November eine eigene Voruntersuchung gegen Ricard an, die noch läuft.
Be Brave, ein Verein, der sich für ein Ende sexueller Gewalt gegen Kinder einsetzt, kritisierte die Entscheidung des französischen Rechtssystems als „Maskerade“ und „Schein“.
Die Gruppe sagte in einer Erklärung, dass sich seit der Veröffentlichung des Berichts über sexuellen Missbrauch durch den Klerus “nichts geändert hat”.
„Wir fordern umfassende gerichtliche und parlamentarische Untersuchungen“ zu pädophilen Handlungen von Kirchenvertretern, fügte die Erklärung hinzu.
Senator Xavier Iacovelli, dessen Fraktion der Präsidentenmehrheit angehört, schrieb auf Twitter, es sei “nicht mehr denkbar, diese Verjährungsfrist zu haben, die die Verurteilung von Sexualstraftätern verhindert”.