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Inzesttäter erhält erleichterte Haftbedingungen

Inzestäter Josef Fritzl wird aufgrund seiner schweren Erkrankung in den normalen Vollzug verlegt. Anhörungen vor dem zuständigen Senat des Landgerichts Krems an der Donau haben dies bestätigt. Die Demenzerkrankung des 89-Jährigen und sein körperlicher Verfall sind Gründe für die Verlegung. Ein gerichtsmedizinisches und psychiatrisches Gutachten hat festgestellt, dass die Persönlichkeitsstörung, die zu seiner ursprünglichen Einweisung führte, nicht mehr problematisch ist, und keine Gefährlichkeit mehr besteht.

Trotz der Verlegung in den normalen Vollzug wurde entschieden, dass eine Entlassung von Fritzl in die Freiheit nicht möglich ist. Aufgrund der extremen kriminellen Energie, die er bei den verurteilten Taten gezeigt hat, besteht weiterhin die Befürchtung vor möglichen Straftaten. Fritzl wird nun unter einem anderen Namen geführt, um seine Identität zu schützen, jedoch ist der Beschluss bezüglich seiner Zukunft noch nicht rechtskräftig.

Der Fall von Josef Fritzl sorgte international für Entsetzen, als bekannt wurde, dass er seine Tochter 24 Jahre lang in einem Keller gefangen hielt, sexuell missbrauchte und mit ihr sieben Kinder zeugte. Im Jahr 2009 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, und weiteren schweren Verbrechen. Ein mögliches Einspruch gegen den aktuellen Beschluss könnte zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien führen.

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