Die EU ermöglicht der Ukraine die Nutzung von Erträgen aus eingefrorenen russischen Zentralbank-Geldern
Neue EU-Gesetzestexte erlauben Nutzung von Erträgen für die Ukraine
Die EU hat beschlossen, Erträge aus eingefrorenen russischen Zentralbank-Geldern für die Unterstützung der Ukraine zu nutzen. Am Montag wurden zwei Gesetzestexte angenommen, die die Grundlage dafür schaffen.
Außerordentliche Erträge müssen gesondert aufbewahrt werden
Die neuen Gesetzestexte regeln unter anderem, dass außerordentliche Erträge aus der Verwahrung der Zentralbank gesondert aufbewahrt werden müssen. Dies deutet darauf hin, dass es sich vermutlich um Milliarden-Beträge handelt, da in der EU mehr als 200 Milliarden der russischen Zentralbank eingefroren wurden. Die Erträge aus der Verwahrung des Kapitals steigen laufend an.
Euroclear als wichtiger Verwahrer von Vermögenswerten
Das in Brüssel ansässige Finanzinstitut Euroclear ist das wichtigste Institut in der EU, das Vermögenswerte der russischen Zentralbank verwahrt. Euroclear hat zuletzt mitgeteilt, 4,4 Milliarden Euro an Zinseinnahmen gemacht zu haben, die in Verbindung zu Russlandsanktionen stehen.
Keine Enteignung im eigentlichen Sinne geplant
EU-Beamte betonen, dass es bei dem Projekt vorerst nur um außerordentliche Einnahmen geht, die Euroclear aufgrund der EU-Sanktionen gegen die russische Zentralbank macht. Eine Enteignung im eigentlichen Sinne ist demnach vorerst nicht geplant.
Rechtliche Bedenken und mögliche Vergeltungsmaßnahmen
Moskau hat die EU bereits im vergangenen Jahr davor gewarnt, das Eigentum des russischen Staates oder russischer Bürger zu konfiszieren. Es besteht die Sorge vor Vergeltungsmaßnahmen und rechtlichen Bedenken im Zusammenhang mit einer direkten Nutzung der russischen Vermögenswerte.
Gefahren aus der Verwahrung eingefrorener Gelder
Die EU plant, die Gefahren aus der Verwahrung eingefrorener russischer Zentralbank-Gelder künftig über den EU-Haushalt und das geplante neue Finanzinstrument zur Unterstützung der Ukraine zu leiten. Die Ukraine-Fazilität soll bis Ende 2027 Finanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro ermöglichen.
Der Artikel gibt Einblicke in die neuen EU-Gesetzestexte, die die Nutzung von Erträgen aus eingefrorenen russischen Zentralbank-Geldern für die Ukraine ermöglichen. Es wird auch auf die rechtlichen Bedenken und mögliche Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Entscheidung eingegangen.