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Deutscher nach 13 Jahren Haft wegen „Badewannenmordes“ freigesprochen

BERLIN: Ein deutsches Gericht hat am Freitag einen ehemaligen Verwalter entlastet, der wegen des mutmaßlichen Mordes an einer in einer Badewanne gefundenen älteren Frau mehr als 13 Jahre im Gefängnis verbracht hatte.

Manfred Genditzki war zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, weil er 2008 eine 87-jährige Mieterin des Gebäudes, in dem er arbeitete, getötet haben soll, indem er sie während eines Streits auf den Kopf schlug und sie dann ertränkte.

Genditzki hatte in einem langwierigen Rechtsstreit konsequent bestritten, die Frau ermordet zu haben.

In einem Justizskandal, der bundesweit Schlagzeilen machte, entschieden die Richter des Landgerichts München, dass Genditzki zu Unrecht verurteilt worden sei, und ordneten eine Entschädigung von knapp 369.000 Euro an.

„Es war kein Mord, er ist freigesprochen und somit unschuldig“, sagte ein Gerichtssprecher und verwies auf neue Beweise, die darauf hindeuten, dass der Tod zufällig war.

Lokale Medien berichteten, dass Genditzki bei der Verlesung des Urteils teilnahmslos dasaß, während viele seiner Anhänger im Gerichtssaal offen weinten.

Der heute 63-jährige Genditzki, der in einer großen Wohnanlage in der Südstadt Rottach-Egern gearbeitet hatte, hatte seine Verurteilung bereits erfolgreich vor einem Bundesgericht angefochten, wurde aber 2012 von einem Münchner Gericht erneut für schuldig befunden.

‘Eine Tragödie’

In einem dritten Prozess, der sich auf Fortschritte in der Kriminaltechnik stützte, konnte seine Verteidigerin Regina Rick neue Beweise vorlegen, die belegen, dass die Wassertemperatur in der Wanne, in der die Frau gefunden wurde, auf einen ganz anderen Zeitpunkt des Todes als zunächst vermutet hinwies.

Ein zweiter dem Gericht vorgelegter wissenschaftlicher Bericht zeigte mithilfe einer Computersimulation, dass ihr Tod wahrscheinlich die Folge eines Unfalls war.

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Aufgrund dieser Beweise erreichte Rick im vergangenen August die vorläufige Freilassung ihres Mandanten, angesichts der zunehmenden Zweifel an seiner Schuld und Genditzkis zuvor unbescholtenem Strafregister.

Nach mehr als 13 Jahren Haft kehrte er zu seiner Familie zurück und begann als Fahrer in einer Käserei zu arbeiten, während ihm das Landgericht ein neues Verfahren zusprach.

Der Freispruch vom Freitag, den letztlich sogar die Anklage befürwortete, erfolgte „auf der Grundlage von Sachverständigengutachten unter Verwendung modernster Methoden, die zum Zeitpunkt der bisherigen Verurteilungen noch nicht verfügbar waren“, sagte der Gerichtssprecher.

Nachdem er 4.915 Tage zu Unrecht inhaftiert war und es ihm versäumt hatte, sich an der Erziehung seiner Kinder zu beteiligen oder die Geburt seiner Enkelkinder mitzuerleben, sei Genditzki nun entlastet, sagte er.

„Das ist eine Tragödie, die man kaum in Worte fassen kann“, fügte er hinzu.

Das Gericht verurteilte Genditzki zu einer Zahlung von 75 Euro für jeden Tag, den er im Gefängnis verbrachte, also etwas mehr als 368.000 Euro. Möglicherweise kann er auch einen weiteren Schadensersatz für entgangenes Einkommen geltend machen.

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