Die Direktorin von Newcastle United muss einem griechischen Schiffsmagnaten fast 3,5 Millionen Pfund zahlen
Die Direktorin des Fußballclubs Newcastle United, Amanda Staveley, muss einem griechischen Schiffsmagnaten fast 3,5 Millionen Pfund zahlen, nachdem sie ein gerichtliches Angebot verloren hat, das ihn daran hindern sollte, ein Insolvenzverfahren gegen sie einzuleiten.
Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung
Der Oberste Gerichtshof Londons wies am Montag Staveleys Versuch zurück, eine gesetzliche Forderung – ein formelles Ultimatum zur Begleichung einer Schuld – zu blockieren, die Victor Restis letztes Jahr dem britischen Finanzier zugestellt hatte. Staveleys Behauptung, der Tycoon habe ihr wegen Nichtzahlung mit Gewalt gedroht, wurde vom Richter als nicht glaubwürdig erachtet.
Die rechtlichen Konsequenzen und Staveleys Reaktion
Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung ist Staveley verpflichtet, Restis innerhalb von 21 Tagen zu bezahlen, ansonsten kann er ein Insolvenzverfahren gegen sie einleiten. Staveley beabsichtigt Berufung gegen das Urteil einzulegen, da sie weiterhin die persönliche Haftung bestreitet. Restis hat seine Forderung von ursprünglich etwa 36 Millionen Pfund auf 3,5 Millionen Pfund reduziert.
Hintergrund der Investition und Streitgrund
Der Streit zwischen Staveley und Restis basiert auf einer 10-Millionen-Pfund-Investition, die Restis 2008 in Staveleys Geschäftsvorhaben tätigte. Staveleys Anwälte argumentierten, dass der Streit durch ein Schiedsverfahren beigelegt werden sollte, jedoch entschied Richter Schaffer gegen Staveley aus mehreren Gründen.
Abschließende Worte
Staveley gab an, dass sie eine Kürzung der Kapitalforderung um 33 Millionen Pfund begrüße, jedoch weiterhin die persönliche Haftung bestreite. Restis Anwälte behaupten, dass Staveley einen erheblichen Betrag schulde und dass ihr die Insolvenz drohe, falls die Zahlung nicht bis zum 22. April erfolge. Die Fehde zwischen Staveley und Restis wird somit vorerst nicht beigelegt sein.