Helio bekennt sich schuldig
Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde hat kürzlich bekannt gegeben, dass die Kryptokreditplattform Helio sich des Vorwurfs schuldig bekannt hat, fälschlicherweise zu behaupten, über eine australische Kreditlizenz (ACL) zu verfügen. Helio soll für diese Straftat eine “Anerkennungszahlung” in Höhe von 9.560 USD (15.000 AUD) für 12 Monate geleistet haben, abhängig vom Wohlverhalten des Kreditgebers.
Verstoß gegen das australische Verbraucherschutzgesetz
Die Australian Securities and Investments Commission (ASIC) gab am 17. August bekannt, dass der in Melbourne ansässige Kryptokreditgeber Helio Lending verurteilt wurde, fälschlicherweise zu behaupten, über eine Kreditlizenz zu verfügen. Nach Angaben der Behörde verstößt eine solche Behauptung gegen Abschnitt 30 des National Consumer Credit Protection Act 2009 in Australien.
In einer Erklärung enthüllte die australische Wertpapieraufsichtsbehörde, dass die Lizenzbehauptung in einem Artikel gemacht wurde, der im August 2019 auf der Website von Helio erschien. Die Behörde argumentierte, dass Helio sich selbst als lizenziertes Unternehmen darstellte, obwohl es sehr wohl wusste, dass es keine australische Kreditlizenz (ACL) besaß.
Zu der Bestrafung von Helio sagte ASIC-Vize-Chefin Sarah Court:
Wir erwarten, dass Unternehmen und Einzelpersonen ihren Kunden und potenziellen Kunden genaue Informationen zur Verfügung stellen. Helio behauptete fälschlicherweise, über eine Australian Credit License (ACL) zu verfügen, und täuschte damit ihre Kunden, die glauben sollten, dass sie von einer solchen Lizenz geschützt sind.
Anerkennungszahlung und Zurückziehung der zweiten Anklage
Helio hat sich schuldig bekannt und soll eine Anerkennungszahlung in Höhe von $9,560 (AUD15,000) für 12 Monate geleistet haben, abhängig vom Wohlverhalten des Kreditgebers. Die Behörde gab jedoch bekannt, dass die zweite Anklage im Zusammenhang mit dem Inhalt auf Helios Website inzwischen zurückgezogen wurde.
Was denken Sie über diese Geschichte? Teilen Sie uns Ihre Meinung im Kommentarbereich unten mit.