
Die Europäische Kommission hat offiziell einen Prozess eingeleitet, um den langjährigen Streit über die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu beenden. Nach einer Wahl im letzten Jahr unter der Regierung von Donald Tusk verpflichtete sich Polen dazu, sich aus dem sogenannten Artikel-7-Verfahren zu lösen und einen Plan zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz vorzulegen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte diese Entwicklung als Beginn eines neuen Kapitels für Polen.
Die Beziehungen zwischen Warschau und Brüssel normalisieren sich mit der Wahl von Tusk weiter. Brüssel signalisierte seine Bereitschaft, eingefrorene EU-Gelder in Höhe von 137 Milliarden Euro freizugeben und zahlte bereits 6,3 Milliarden Euro aus dem EU-Wiederaufbaufonds an Polen aus. Dies stellt eine Entspannung der angespannten Beziehungen zwischen den Parteien dar.
Die EU-Exekutive erklärte, dass dies das erste Mal sei, dass ein Artikel-7-Verfahren aufgehoben wird. Die polnische Regierung hat Schritte unternommen, um Reformen rückgängig zu machen, die von der vorherigen Regierung der konservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) durchgeführt wurden. Obwohl die Umsetzung der notwendigen Reformen noch in Arbeit ist, wurden konkrete Fortschritte erzielt.
Die Europäische Kommission plant, den Prozess offiziell zu beenden und wird dies beim Treffen der EU-Minister im Mai diskutieren. Die Entscheidung, das Verfahren zu beenden, wird als Anerkennung der Bemühungen der neuen polnischen Regierung zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit angesehen. Die Entwicklung zeigt, dass andere von der EU eingesetzte Instrumente ebenfalls dazu beigetragen haben, positive Veränderungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu bewirken.