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Crypto-Unternehmen in der EU im Dunkeln: Fragen zu Offenlegungsfristen

Die meisten Krypto-Unternehmen sind sich dieses entscheidenden Termins nicht bewusst! Erhalten Sie wichtige Einblicke in die regulatorischen Anforderungen.

Die Verwirrung der Krypto-Unternehmen über Fristen zur Offenlegung

Viele Krypto-Unternehmen innerhalb der Europäischen Union scheinen im Dunkeln zu sein über die festgelegten Fristen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen, trotz der Klarstellungen der Regulierungsbehörden. Laut Tim Zölitz, Risikodirektor bei Crypto Risk Metrics, sind die meisten Krypto-Asset-Service-Anbieter unwissend darüber, dass die Offenlegung von ESG (Umwelt, Soziales und Governance) -Daten am 1. Januar 2025 beginnen muss. Diese Verwirrung könnte auf einer falschen Auslegung der Vorschriften beruhen, bei der einige fälschlicherweise glauben, dass Transparenzpflichten nur mit der Veröffentlichung von White Papers zu Krypto-Assets, die für 2027 geplant sind, in Kraft treten.

Trotz der Klarstellungen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sind viele dieser Unternehmen noch immer nicht über die genauen Anforderungen informiert. Crypto Risk Metrics hat kürzlich eine Absichtserklärung mit der Digital Token Identifier (DTI) Foundation unterzeichnet, um bei der Anzeige von ESG-Daten zusammenzuarbeiten. Dieses Projekt zielt darauf ab, die Transparenz zu verbessern und Krypto-Asset-Service-Anbietern zu helfen, die neuen Vorschriften einzuhalten. Die Umweltauswirkungen von Krypto-Aktivitäten, insbesondere das Mining, bleiben jedoch ein erhebliches Bedenken, das eine breitere Akzeptanz dieser Vermögenswerte behindern könnte. Die Branche muss sich schnell anpassen, um potenzielle Sanktionen zu vermeiden und nachhaltiges Wachstum zu fördern.

Klarstellungen und Konsequenzen

Die MiCA-Regeln, die zur Regulierung des Krypto-Asset-Marktes in Europa eingeführt wurden, legen strenge Anforderungen an Umweltoffenlegungen fest. Gemäß den Richtlinien müssen Herausgeber von auf Vermögenswerten beruhenden Tokens (ART) und E-Geld-Tokens (EMT) bis zum 30. Juni 2024 mit der Offenlegung ihrer Umweltauswirkungen beginnen. Darüber hinaus müssen alle Krypto-Asset-Service-Anbieter bis zum Jahresende den ESG-Offenlegungspflichten nachkommen. Diese Verpflichtung wurde jedoch oft missverstanden, da einige Marktteilnehmer fälschlicherweise glaubten, dass diese Offenlegungen nur mit der Veröffentlichung von White Papers erforderlich seien, die für 2027 geplant sind.

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Diese Fehlinterpretation stammt teilweise aus der anfänglichen Formulierung des MiCA-Gesetzes, das später von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) präzisiert wurde. In einem Konsultationsdokument spezifizierte die ESMA, dass Informationen über Umweltauswirkungen auf den Websites der Unternehmen veröffentlicht werden müssen, unabhängig von White Papers. Diese Klarstellung zielt darauf ab, jegliche Unklarheiten zu beseitigen, aber es gibt immer noch Grauzonen.

Betreiber von Handelsplattformen müssen auch sicherstellen, dass diese Informationen in klarer und sichtbarer Form zugänglich sind. Missachtung könnte nicht nur zu regulatorischen Sanktionen führen, sondern auch den Ruf von Krypto-Unternehmen schädigen und somit die Annahme dieser Vermögenswerte durch große institutionelle Anleger beeinträchtigen, die umweltbewusst sind.

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