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Der Basler Ausschuss schlägt Maßnahmen für die Stabilität des Stablecoin-Reservevermögens vor

Um die Stabilität von Stablecoins zu verbessern, hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Teil der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), gezielte Anpassungen seiner Standards für das Engagement von Banken in Krypto-Assets empfohlen.

Bewältigung von Rückzahlungsrisiken durch Laufzeitbegrenzungen

Der erste Vorschlag des Ausschusses konzentriert sich auf die Minderung des Rücknahmerisikos in Zeiten extremer Belastung, in denen Stablecoin-Emittenten mit Massenabhebungsansprüchen konfrontiert werden könnten, die zu Notverkäufen führen könnten. Um dieses Problem anzugehen, schlägt der Ausschuss vor, eine maximale Laufzeitbegrenzung für einzelne Reservevermögen festzulegen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Engagement in Stablecoins auf längerfristige Laufzeiten zu beschränken und so möglicherweise vor plötzlichen und groß angelegten Abhebungsforderungen zu schützen.

Wenn längerfristige Vermögenswerte zulässig sind, betont der Ausschuss die Notwendigkeit einer Überbesicherung. Das bedeutet, dass diese Vermögenswerte die Forderungen der Stablecoin-Inhaber übersteigen müssen, um einen Puffer gegen mögliche Wertverluste der Vermögenswerte zu bieten. Dadurch wird sichergestellt, dass Stablecoins auch unter schwierigen Marktbedingungen zu ihrem festgelegten Wert einlösbar bleiben.

Bonitätskriterien für Stabilität

Der zweite Vorschlag konzentriert sich auf die Festlegung von Kriterien für die Kreditqualität in Bezug auf Währungsreserven. Der Ausschuss schlägt eine Liste von Währungsreserven vor, die für Stablecoin-Emittenten geeignet sind, darunter Zentralbankreserven, marktfähige Wertpapiere, die von Staaten und Zentralbanken mit hoher Bonität garantiert werden, sowie Einlagen bei Banken mit hoher Bonität.

Durch die Festlegung von Vermögenswerten mit hoher Kreditqualität möchte das Komitee die Stabilität von Stablecoins stärken und ihre Fähigkeit zur Werterhaltung, insbesondere unter volatilen Marktbedingungen, stärken.

Der Basler Ausschuss lädt bis zum 28. März 2024 zu Kommentaren zu diesen vorgeschlagenen Änderungen ein. Unabhängig davon, ob sie geändert wurden oder nicht, sollen die Aufsichtsstandards für Stablecoin-Engagements am 1. Januar 2025 umgesetzt werden.

Siehe auch  Prominenteste Fälle von Kryptoregulierung in den Jahren 2021–2022

Diese Empfehlungen spiegeln die laufenden Bemühungen globaler Regulierungsbehörden wider, potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Stablecoins anzugehen und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems in der sich schnell entwickelnden Landschaft der Krypto-Assets zu stärken.

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