Wenn es um CBDCs geht, beruht eine der Hauptsorgen der Öffentlichkeit auf dem möglichen Eingriff in die Privatsphäre. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat kürzlich eine Präsentation veröffentlicht, die sich speziell mit diesem Thema befasst und erklärt, dass das Eurosystem nur die minimalen Transaktionsdaten einsehen können sollte, die Anonymität der Benutzer jedoch keine wünschenswerte Gestaltungsoption ist.
Drei Datenschutzoptionen
Als Reaktion auf die Besorgnis der EU-Bürger über das Datenschutzproblem im Zusammenhang mit einer CBDC umfasst die Präsentation der EZB drei verschiedene Datenschutzoptionen, die für die digitale Währung übernommen werden können.
Erstens wird das aktuelle Basisszenario, ähnlich wie bei digitalen Transaktionen durch Privatbanken, digitalen Euro-Intermediären wie Banken den Zugriff auf die Transaktionsdaten ermöglichen, während die EZB dies nicht hat. In der Präsentation wird dargelegt, dass diese Transparenz dem Zweck der „Geldwäschebekämpfung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung (AML & CFT)“ dient.
Die Bank bezeichnete die anderen Optionen als den „wünschenswerten“ Weg, den sie für ihre digitale Währung einschlagen könnte. Man würde ein höheres Maß an Privatsphäre für Zahlungen mit geringem Wert/geringem Risiko zulassen, was „vereinfachte Kontrollen“ der Transaktionen impliziert. Für Zahlungen mit hohem Wert gelten jedoch weiterhin Standardkontrollen. Das Dokument hat den für eine solche Zahlungsart qualifizierten Schwellenwert nicht angegeben.
Die letzte Option bietet das höchste Maß an Privatsphäre, da Transaktionen und Salden für Intermediäre und die Zentralbank nicht transparent sind. Die Bank stellte fest, dass diese Offline-Option nur für Zahlungen mit geringem Wert und geringem Risiko verfügbar sein könnte.
Krypto-Venture-Berater Patrick Hanse beschrieb das Offline-Zahlungsszenario als „theoretisch ziemlich nah an physischen Barzahlungen“.
Anonymität ist nicht erwünscht
Während sie erklärte, dass das Eurosystem nur eingeschränkten Zugriff auf Transaktionsdaten haben sollte, machte die Bank deutlich, dass die Anonymität der Benutzer aufgrund von Bedenken im Zusammenhang mit Geldwäsche nicht wünschenswert sei.
Die Präsentation hob den wahrscheinlichen Kompromiss zwischen Datenschutz und dem EU-Rechtsrahmen hervor, da die Umsetzung von AML-Maßnahmen dazu neigt, die finanzielle Privatsphäre der Benutzer außer Kraft zu setzen. Hanse fügte hinzu, dass eine der wichtigsten Erkenntnisse aus der Präsentation darin besteht, dass die Zentralbank dargelegt hat, wie weit sie gehen kann, um die Privatsphäre der Benutzer zu schützen.