Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Regelentwürfe veröffentlicht, die sich mit der Beschwerdebearbeitung von Emittenten von Assets Referenced Tokens (ART) befassen. Diese Regulierungsstandards, Teil der MiCA-Bestimmungen zu Stablecoins, wurden am 13. März veröffentlicht und sollen für einen transparenten und einheitlichen Beschwerdeprozess sorgen.
Regelentwurf der EBA
Die EBA arbeitete eng mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zusammen, um die technischen Regulierungsstandards (RTS) zu entwickeln. Der Entwurf legt fest, dass Beschwerdeführer die Möglichkeit haben sollten, ihre Beschwerden mit einer harmonisierten Vorlage einzureichen, unabhhängig vom Standort des Emittenten oder der Verbreitung des Tokens.
Ziel der RTS
Die Regulierungsstandards sollen sicherstellen, dass effektive, transparente und einheitliche Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden vorhanden sind. Durch die Einführung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU soll ein fairer Prozess gewährleistet werden.
MiCA-Bestimmungen
Die Regulierungsstandards fallen unter das Mandat der EBA gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 des EU-Gesetzes über Märkte für Krypto-Assets (MiCA). MiCA trat am 29. Juni 2023 in Kraft und forderte die EBA auf, Regeln speziell für Asset-Referenced Tokens oder Stablecoins zu entwerfen.
Öffentliche Konsultation
Eine öffentliche Konsultation zu den RTS-Entwürfen fand zwischen dem 12. Juli und dem 12. Oktober 2023 statt. Die Ergebnisse werden nun an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Europäischen Rat weitergeleitet, bevor die endgültigen Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Gültigkeit der MiCA-Bestimmungen
Die Bestimmungen zu ART treten am 30. Juni 2024 in Kraft, um eine klare Regulierung und einen transparenten Beschwerdeprozess für Emittenten von Asset-Referenced Tokens sicherzustellen.