Shamima Begum kämpft weiter um britische Staatsbürgerschaft
Das Berufungsgericht hat die Entscheidung der britischen Regierung, der ehemaligen Isis-Anhängerin Shamima Begum die Staatsbürgerschaft zu entziehen, bestätigt. Lady Chief Justice Lady Carr und zwei weitere Richter wiesen den Versuch von Begum zurück, das Urteil anzufechten.
Hintergrund
Shamima Begum verließ im Alter von 15 Jahren London, um sich der Isis-Gruppe in Syrien anzuschließen. Im Jahr 2019 wurde ihr von der britischen Regierung die Staatsbürgerschaft entzogen, basierend auf Geheimdiensteinschätzungen, die sie als eine anhaltende Bedrohung für die nationale Sicherheit einstuften.
Kontroverse Entscheidung
Begums Fall ist äußerst umstritten, da sie zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung noch sehr jung war. Ihre Unterstützer argumentieren, dass sie zu jung war, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Dennoch wurden alle Entscheidungen im Fall Begum sowohl auf der Grundlage öffentlich zugänglichen Materials als auch unveröffentlichter Informationen der Sicherheitsdienste getroffen.
Rückschläge und weitere Schritte
Dies ist nicht das erste Mal, dass Begum mit ihrem Bemühen, in das Vereinigte Königreich zurückzukehren, gescheitert ist. Im Jahr 2021 wies der Oberste Gerichtshof ihre Versuche zurück, zu argumentieren, dass ihr gestattet werden sollte, in das Vereinigte Königreich zurückzukehren, um ihren Fall vor dem SIAC zu vertreten. Begums Anwälte haben bis zum 1. März Zeit, um zu entscheiden, ob sie gegen die jüngste Entscheidung Berufung einlegen.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung des Berufungsgerichts, Begums Staatsbürgerschaftsentzug aufrechtzuerhalten, ist ein weiterer Schlag für ihre Bemühungen, nach Großbritannien zurückzukehren. Das Urteil basierte auf einer gründlichen Prüfung sowohl öffentlich zugänglicher Informationen als auch vertraulicher Geheimdiensteinschätzungen.
Es bleibt abzuwarten, wie Begums Anwälte auf diese jüngste Entscheidung reagieren werden und ob sie weitere rechtliche Schritte unternehmen, um ihre britische Staatsbürgerschaft zurückzuerlangen.