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Millionen aus dem Vermögen der Krypto-Queen sichergestellt: Bielefelder Hoffnungsschimmer

Das Geheimnis der verschwundenen "Krypto-Queen" - Wie Bielefelder Ermittler Millionen sicherten

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat kürzlich mehr als 10 Millionen Euro aus dem Vermögen der untergetauchten OneCoin-Gründerin Ruja Ignatova sichergestellt. Diese betrügerischen Gelder stammen aus dem Verkauf von Luxusimmobilien in London. Ignatova, auch bekannt als "Krypto-Queen", wird beschuldigt, weltweit Anleger um Milliarden betrogen zu haben. Nun besteht für die Geschädigten eine gewisse Hoffnung, da die Ermittler in Bielefeld erfolgreich über 10 Millionen Euro aus Ignatovas Vermögen sichergestellt haben.

Luxusimmobilien als Quelle der Sicherstellung

Die gesicherten Gelder resultieren aus dem Verkauf von zwei Luxusimmobilien in London, die Ignatova über Treuhandfirmen für insgesamt 20 Millionen Euro erworben hatte. Durch den Verkauf dieser inzwischen abgenutzten Penthouse-Wohnungen konnten rund 10 Millionen Euro erzielt werden. Diese Gelder liegen derzeit auf einem Konto der Royal Bank of Scotland. Die Ermittler sind zuversichtlich, nachweisen zu können, dass die Mittel aus dem Verkauf der Immobilien von über 17.000 betrogenen Anlegern stammen, die über eine Firma mit Sitz in Greven im Münsterland geschädigt wurden.

Der Fall OneCoin

OneCoin wird als einer der größten Betrugsskandale der letzten Jahrzehnte betrachtet. Vor etwa zehn Jahren wurde die Domain "onecoin.eu" registriert, über die Ignatova und ihr Mitgründer Karl Sebastian Greenwood Kunden für ihr vermeintliches Kryptowährungsprojekt gewannen. Im Oktober 2017 wurde Ignatova vor einem US-Gericht angeklagt und tauchte daraufhin unter. Seitdem wird unter anderem vom FBI und dem Bundeskriminalamt nach ihr gefahndet. Ihr letzter bekannter Aufenthaltsort war in Athen, Griechenland.

Rechtliche Schritte und Hoffnung für Geschädigte

Um den geschädigten Anlegern Zugang zu den sichergestellten Geldern zu ermöglichen, hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld beim Landgericht ein selbstständiges Einziehungsverfahren beantragt. Oberstaatsanwalt Carsten Nowak erklärte bei einer Pressekonferenz, dass ein Einziehungsantrag in Höhe von 20 Millionen Euro gestellt wurde. Das Gericht wird in den kommenden Wochen prüfen, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Im Falle einer Zustimmung zu diesem Antrag müssen sich die betroffenen Anleger selbst melden, da das Windhundprinzip gilt: Diejenigen, die zuerst ihre Ansprüche geltend machen, werden entschädigt, bis die 10 Millionen Euro aufgebraucht sind.

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Verurteilungen im Umfeld von OneCoin

Obwohl Ignatova noch immer flüchtig ist, gab es bereits Verurteilungen von Personen in ihrem Umfeld. Anfang 2024 wurden drei Gehilfen von Ignatova vom Landgericht Münster wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug und Geldwäsche zu Haftstrafen zwischen knapp drei und fünf Jahren verurteilt. Im September 2023 wurde OneCoin-Mitgründer Karl Sebastian Greenwood in den USA zu 20 Jahren Haft verurteilt und sollte zudem rund 300 Millionen US-Dollar an Provisionen zurückzahlen.

Ausblick

Oberstaatsanwalt Nowak hat jedoch die Erwartungen gedämpft, da eine gerichtliche Entscheidung wahrscheinlich nicht vor Ende des Jahres zu erwarten ist. Außerdem sind die sichergestellten 10 Millionen Euro angesichts eines geschätzten Gesamtschadens von mindestens 1,5 Milliarden Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Dennoch stellt die Sicherstellung dieser Gelder einen wichtigen Schritt dar, um zumindest einen Teil der Geschädigten zu entschädigen.

Abschließend ist zu sagen, dass die Sicherstellung der 10 Millionen Euro aus dem Vermögen der "Krypto-Queen" durch die Bielefelder Ermittler ein bedeutender Fortschritt im Kampf gegen den OneCoin-Betrugsskandal darstellt. Trotz der Herausforderungen und der anhaltenden Suche nach Ruja Ignatova sind die Behörden bestrebt, Gerechtigkeit für die betrogenen Anleger zu erreichen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Hoffnung auf eine gerechte Entschädigung bleibt bestehen, auch wenn der Weg dorthin noch lang und kompliziert sein mag.

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