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Vorläufige Einigung der EU: Krypto-Asset-Service-Anbieter in die Liste der verpflichteten Entitäten aufgenommen.

Die geplanten neuen Anti-Geldwäsche-Regeln der Europäischen Union

Neue Maßnahmen zur Minderung der Risiken im Zusammenhang mit selbst gehosteten Wallets

Laut einer vorläufigen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Rat und dem Parlament werden Krypto-Asset-Service-Anbieter (KASPs) nun in die Liste der verpflichteten Einheiten aufgenommen, die “eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden durchführen” müssen. Das bedeutet, dass KASPs Fakten und Informationen über Benutzer überprüfen müssen, deren Transaktionen 1.090 US-Dollar oder 1.000 Euro überschreiten.

In seiner Erklärung vom 18. Januar behauptete der Rat der EU, dass die Sorgfaltspflicht, die auch die Meldung verdächtiger Aktivitäten umfasst, “Maßnahmen zur Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets” hinzufügt. Die Erklärung erklärt auch, warum sich Rat und Parlament darauf geeinigt haben, KASPs in eine Liste aufzunehmen, die bereits Banken, Kasinos, Immobilienagenturen und Vermögensverwaltungsdienstleister umfasst.

Der belgische Finanzminister Vincent Van Peteghem sagte zu den vorgeschlagenen Änderungen an bestehenden Vorschriften: “Diese Vereinbarung ist Teil und Paket des neuen Anti-Geldwäsche-Systems der EU. Sie wird die Art und Weise verbessern, wie nationale Systeme gegen Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus organisiert sind und zusammenarbeiten. Dadurch wird sichergestellt, dass Betrüger, organisierte Kriminalität und Terroristen keinen Raum mehr haben, um ihre Erlöse über das Finanzsystem zu legitimieren.”

Neue Bargeldzahlungsgrenze

Das Statement enthüllte, dass Mitglieder dazu verpflichtet sein werden, eine Bargeldzahlungsgrenze von fast 11.000 US-Dollar festzulegen. Indem der Wert von Bargeldzahlungen begrenzt wird, strebt die EU an, es “für Kriminelle schwieriger zu machen, schmutziges Geld zu waschen”. Die Erklärung enthüllte auch neue Bargeldzahlungsschwellenwerte für gelegentliche Kryptowährungsnutzer.

“Laut der vorläufigen Vereinbarung müssen verpflichtete Einheiten eine Person identifizieren und die Identität einer Person überprüfen, die eine gelegentliche Transaktion in bar zwischen 3.000 und 10.000 Euro durchführt”, sagte der Rat der EU.

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Die Erklärung des Rates skizzierte auch die Aufgaben der jeweiligen Finanznachrichtendienste (FIU) der Mitgliedstaaten. Jede Einheit soll “unmitteligen und direkten Zugang zu Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsdaten” erhalten. Diese Informationen können Kryptotransfers, nationale Kraftfahrzeug- und Zoll-Daten umfassen.

Nach der Vereinbarung zwischen Rat und Parlament wird der Text der vorläufigen Vereinbarung nun den Vertretern der Mitgliedstaaten und der EU zur Genehmigung vorgelegt.

Was halten Sie von den neuesten Regeln der Europäischen Union zur Bekämpfung der Geldwäsche? Lassen Sie uns in den Kommentaren unten wissen.

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