Die Sicherheitsbehörde in Spanien hat eine Warnung bezüglich einer Gruppe von Kryptounternehmen herausgegeben, die ohne die entsprechenden Lizenzen im Land tätig sind.
In einem aktuellen Bericht erklärt die Nationale Wertpapiermarktkommission (CNMV), dass es in Spanien 18 Kryptounternehmen gibt, die ohne Lizenz tätig sind. Dazu gehören Top Tier Capital, BitBinx, Swiss Investment Funds, BreadInx und Universal Trade.
Anlegern wird bei diesen Kryptounternehmen in Spanien zur Vorsicht geraten
Nach Angaben der Regulierungsbehörde sind diese Krypto-Börsen nicht berechtigt, Anlageberatung anzubieten. Anlegern wird dringend empfohlen, Vorsicht walten zu lassen und gründlich zu recherchieren, bevor sie an Handelsaktivitäten an Krypto-Börsen in Spanien teilnehmen.
Die CNMV gibt an, dass diese Unternehmen nicht im entsprechenden Register dieser Kommission eingetragen sind und daher nicht berechtigt sind, Wertpapierdienstleistungen oder andere Aktivitäten zu erbringen, die der Aufsicht der CNMV unterliegen.
Reaktion auf Regulierungsmaßnahmen
Als Reaktion auf die verschärften Regulierungsmaßnahmen der spanischen Behörden verfeinern Kryptofirmen ihre Werbetaktiken, um einen besseren Schutz und ein besseres Verständnis der Krypto-Investitionsrisiken bei Anlegern im Land zu gewährleisten.
Im November 2023 berichtete Krypto news, dass die CNMV Disziplinarmaßnahmen gegen das spanische Technologieunternehmen Miolos SL (Miolos) wegen Verstoßes gegen die Krypto-Werberegeln eingeleitet habe. Miolos hat angeblich Warnungen vor den Risiken von Krypto ausgeschlossen.
Neue Werberegeln für Kryptofirmen
In ähnlicher Weise hat die britische FCA kürzlich ihre eigene Version von Werberegeln gegen Kryptofirmen eingeführt. Das kürzlich veröffentlichte Handbuch der FCA umfasst mehr als 200 Seiten und beschreibt detailliert die Vorschriften, die Kryptofirmen bei der Werbung für digitale Asset-Dienste einhalten müssen.
Kryptofirmen nutzen in der Regel konventionelle Werbemethoden wie Sponsoring bei Großveranstaltungen, traditionelles Fernsehen, Printmedien und Radio. In den Leitlinien werden jedoch bestimmte Ausnahmen anerkannt, die die Einhaltung dieser traditionellen Ansätze nicht erfordern.
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