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Anklage wegen NS-Vokabular: Staatsanwaltschaft klagt AfD-Vorsitzenden Höcke an

AfD-Politiker Björn Höcke wurde von der Staatsanwaltschaft Halle an der Saale wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt. Konkret geht es um eine Rede, die Höcke im Mai 2021 auf einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei in Merseburg gehalten hatte. Dabei soll er die verbotene Losung der Sturmabteilung der NSDAP "Alles für Deutschland" verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass Höcke um die Herkunft und Bedeutung der Formel gewusst haben muss. Höcke selbst bestreitet die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerungen.

Die Anklage wurde laut Staatsanwaltschaft am 16. Mai am Landgericht Halle erhoben. Sie wirft Höcke einen Verstoß gegen die Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuches vor. Der erste Paragraf behandelt das "Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen", der zweite das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Ob das Gericht die Anklage zur Verhandlung zulässt, ist noch nicht bekannt.

Um gegen einen Abgeordneten ermitteln zu können, muss die Immunität aufgehoben werden. In diesem Fall hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtages die Immunität von Höcke bereits zum wiederholten Male aufgehoben. In einem früheren Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung nach einem Facebook-Post gegen die Seenotretterin Carola Rackete hatte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ein Ermittlungsverfahren gegen Höcke wieder eingestellt.

Quelle: MDR, AFP

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