Arbeiter finden mehrere 50-Euro-Scheine auf einem Gelände in Waldshut-Tiengen und bringen das Geld zur Polizei. Wie der Südkurier berichtet, handelt es sich um etwa 10.000 Euro. Bislang hat sich noch niemand als rechtmäßiger Besitzer gemeldet. Sollte das so bleiben, dürfen sich die Finder nach sechs Monaten über das Geld freuen – ohne Steuerabzüge. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von zwei Prozent plus ein Prozent des Mehrwertes müssen sie jedoch an die Stadt abgeben.
Die Bundesbank in Frankfurt ist damit beschäftigt, die konkrete Summe des Fundes zu berechnen. Wie das Geld auf das Gelände kam und wem es gehört, ist weiterhin unklar. Der Besitzer müsste beweisen, dass das Geld auch wirklich ihm gehört. Nach Auffassung des Finanzamts wäre die Auskehrung des gefundenen Geldes an den Finder nicht steuerbar.
Das Fundrecht besagt, dass der Finder nach sechs Monaten ab der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde den Fund behalten darf. Ab einem Wert von mehr als zehn Euro sind Finder dazu verpflichtet, einen Fund zu melden. Dabei kann es sich um Geld handeln oder um einen Gegenstand, dessen Wert zehn Euro übersteigt. Die Arbeiter müssen also noch etwas warten, bis sie das Geld behalten dürfen.