Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat einen Eilantrag Nicaraguas gegen Deutschland in Bezug auf den Gaza-Krieg abgelehnt. Die Klage bezog sich auf Rüstungsexporte nach Israel und die Gefahr eines Völkermords im Gazastreifen. Deutschland wurde vom Vorwurf der “Begünstigung eines Völkermordes” entlastet, da das Gericht keine sofortigen Maßnahmen gegen Deutschland anordnete.
Trotz der Ablehnung des Eilantrags wies der Internationale Gerichtshof auf die ernste Situation in Gaza hin und ermahnte die Staatengemeinschaft, keine Waffen an Parteien bewaffneter Konflikte zu liefern, um Verletzungen internationaler Konventionen zum Schutz vor Völkermord zu verhindern. Das Verfahren gegen Deutschland wurde nicht vollständig eingestellt; lediglich der Eilantrag Nicaraguas wurde abgewiesen, der unter anderem einen Exportstopp und die Wiederaufnahme der Unterstützung für das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA forderte.
Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung des Gerichts und betonte, dass Deutschland keine Konfliktpartei im Nahen Osten sei. Deutschland sei der größte Geber von humanitärer Hilfe für die Palästinenser und arbeite daran, sicherzustellen, dass die Hilfe die Menschen in Gaza erreicht. Deutschland verteidigte die Rüstungsexporte und betonte, dass die Sicherheit Israels im Zentrum deutscher Außenpolitik stehe.
Nicaragua, als Verbündeter des Iran, der ein Erzfeind Israels ist, hatte den IGH gegen Deutschland angerufen, da die USA das Gericht nicht anerkennen. Die Spannungen im Nahen Osten haben sich im Zuge des Gaza-Krieges verschärft, mit täglichen Gefechten an der libanesisch-israelischen Grenze und offenen Konflikten zwischen Israel und dem Iran.