Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den Social-Media-Giganten Meta eingeleitet, da der Verdacht besteht, dass das Unternehmen den Jugendschutz verletzt haben könnte. Gemäß des Digital Services Act (DSA) könnten die Systeme von Facebook und Instagram, einschließlich ihrer Algorithmen, bei Kindern süchtiges Verhalten hervorrufen und sogenannte Rabbit-Hole-Effekte erzeugen. Der Rabbit-Hole-Effekt bezieht sich auf das Phänomen, im Internet zu versinken und einem Link nach dem anderen zu folgen.
Die Kommission prüft Metas Einhaltung der DSA-Verpflichtungen zur Reduzierung bestimmter Risiken, insbesondere solche, die süchtiges Verhalten und den Rabbit-Hole-Effekt begünstigen, sowie die Einhaltung von Altersbeschränkungen. Darüber hinaus wird untersucht, wie Meta sicherstellt, dass Jugendliche keinen Zugang zu ungeeigneten Inhalten haben und wie gut der Konzern die Privatsphäre, Sicherheit und den Schutz von Minderjährigen gewährleistet, beispielsweise durch Standard-Privatsphäre-Einstellungen.
Parallel dazu läuft ein separates Verfahren gegen Meta, das ursprünglich im April begann und sich mit irreführender Werbung, politischen Inhalten und anderen Aspekten im Vorfeld der Europawahlen befasst. Sollten sich die Vorwürfe der Kommission bestätigen, würde dies einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen. Meta hatte einen Risikobewertungsbericht im September 2023 vorgelegt, auf dessen Analyse und Antworten die laufenden Verfahren basieren.