Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat positiv auf das von der EU beschlossene Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Binnenmarkt reagiert. Laut dem stellvertretenden Direktor des Instituts, Michael Windfuhr, ist die EU-Zwangsarbeitsverordnung ein bedeutender Schritt zur Bekämpfung von Zwangsarbeit. Durch dieses Verbot wird sichergestellt, dass die Europäische Union kein Absatzmarkt für Produkte ist, die unter Zwangsbedingungen hergestellt wurden. Unternehmen können nun keine Wettbewerbsvorteile mehr durch den Einsatz von Zwangsarbeit erlangen.
Die Internationale Arbeitsorganisation schätzt, dass weltweit fast 28 Millionen Menschen in Zwangsarbeit leben. Die von ihnen produzierten Waren gelangen über globale Lieferketten auch auf den europäischen Markt. Die EU-Verordnung verbietet nun alle Produkte, bei deren Herstellung Zwangsarbeit zum Einsatz kam, unabhhängig davon, ob die Zwangsarbeit innerhalb oder außerhalb der EU stattfand. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Wiedergutmachung. Eine bloße Produktverbotsregelung könnte dazu führen, dass Unternehmen sich von problematischen Geschäftspartnern distanzieren, ohne dass die Situation der von Zwangsarbeit betroffenen Menschen verbessert würde. Wiedergutmachungsmaßnahmen könnten beispielsweise die Rückgabe von Ausweisdokumenten und Löhnen, die Befreiung aus Schuldknechtschaft sowie die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen umfassen.