DIMR sieht Kriterien erfüllt: Institut sammelt Bedingungen für AfD-Verbot
Laut einer aktuellen Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) sind die Bedingungen für ein Verbot der AfD erfüllt. Die Partei gehe “zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele” aktiv und planvoll vor und verschiebe die Grenzen des Sagbaren, um eine Gewöhnung an ihre Positionen im öffentlichen und politischen Raum zu erreichen. Dadurch versuche die AfD die Garantien, die im Grundgesetz verankert sind, zu beseitigen. Die Analyse betont, dass es von elementarer Bedeutung sei, dass das Bewusstsein für diese Gefahr sowohl gesamtgesellschaftlich als auch auf staatlicher Seite zunehme, damit staatliche und politische Akteure entsprechend handeln könnten.
Der Autor der Analyse, Hendrik Cremer, betonte, dass das Institut sich nicht für einen Antrag auf ein Parteiverbot ausspreche. Es gehe vielmehr darum, eine “Leerstelle” in der gesellschaftlichen und juristischen Debatte zu füllen und den Antragsberechtigten laufend Material zur Verfügung zu stellen, um handlungsfähig zu sein. Das DIMR ist eine unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands, die aus dem Haushalt des Bundestags finanziert wird.
Als verfassungswidrig gelten Parteien, die darauf abzielen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.