Joggerin von Hunden totgebissen – Halterin verurteilt

Joggerin von drei Hunden totgebissen – 15 Monate Haft für Halterin
Am Donnerstag, den 07.03.2024, wurde in Österreich eine Hundehalterin wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten Haft verurteilt. Von dieser Strafe wurden zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil erging aufgrund eines tödlichen Beißangriffs, bei dem die drei American Staffordshire Terrier der Halterin eine 60 Jahre alte Joggerin angegriffen und getötet hatten.
Geständnis vor Gericht
Vor Gericht übernahm die 38-jährige Hundehalterin die volle Verantwortung für den Vorfall. Sie gab zu, die Kontrolle über ihre Hunde nicht jederzeit gewahrt zu haben, was zu dem tragischen Ereignis führte. Der Verteidiger betonte, dass seine Mandantin auch weiterhin zutiefst bestürzt über die Geschehnisse sei.
Kritik der Staatsanwältin
Die Staatsanwältin warf der Halterin vor, ihre Fähigkeiten zur Kontrolle der Hunde überschätzt zu haben. Die Tiere, zusammen insgesamt 72 Kilogramm schwer, seien von ihr nicht gebändigt worden. Der Witwer und der Sohn der Verstorbenen erhielten jeweils 20.000 Euro Schmerzensgeld. Der Anwalt der Angehörigen äußerte sich entsetzt über die grausame Art und Weise, wie die Frau ums Leben gekommen war.
Einstufung von Hunderassen als gefährlich
Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass in den meisten deutschen Bundesländern bestimmte Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Die dort geltenden Verordnungen und gelisteten Rassen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Ein Sprecher der Organisation bezeichnete diese Regelungen als einen „Flickenteppich ohne wissenschaftliche Grundlage“. Es sei unsinnig, einen Hund lediglich aufgrund seiner Rasse pauschal als gefährlich zu betrachten, da viel von Umgang, Haltung und Erziehung abhänge.
Unterschiedliche Regelungen in Österreich
Auch in Österreich variieren die entsprechenden Vorschriften von Bundesland zu Bundesland. Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle dazu beitragen, das Bewusstsein für verantwortungsvolle Hundehaltung zu stärken und die Bedeutung einer angemessenen Kontrolle und Erziehung von Haustieren zu betonen.



