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Kriminologe erklärt Isolationshaft von Anders Breivik in Norwegen Kriminologe zu Isolationshaft von Anders Breivik in Norwegen

Die Klage von Anders Breivik und die Rechtslage

Anders Breivik, der verurteilte Massenmörder aus Norwegen, hat den norwegischen Staat wegen seiner Abschottung von anderen Häftlingen in den vergangenen zwölf Jahren verklagt. Er argumentiert, dass seine Isolationshaft gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Die Behandlung sei “unmenschlich” und “erniedrigend”.

Rechtslage und Haftbedingungen

Die Rechtswissenschaftlerin Federica Coppola gibt Einblicke in die Rechtslage und betont, dass die Bedingungen für Breivik in deutschen Hochsicherheitsgefängnissen nicht üblich wären. In Norwegen wird stark auf Sicherheit und Rehabilitation Wert gelegt, und es wird versucht, eine lebensnahe Umgebung zu schaffen. Die aktuellen Haftbedingungen von Breivik erscheinen besonders human, jedoch ist die Isolation der anderen Häftlinge von Bedenken.

Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen. Die Einzelhaft wird vom Straßburger Gerichtshof von Fall zu Fall entschieden. In einem aktuellen Fall hat der Gerichtshof anerkannt, dass die Einzelhaft ein grundlegendes Risiko für psychische Schäden birgt. Bei Breivik könnte dies insbesondere der Fall sein, wenn eine schwere Depression und Suizidgefahr bestätigt würden.

Psychologische Untersuchungen und Sicherheitsbedürfnisse

Inhaftierte Personen, einschließlich Hochrisikotäter wie Breivik, werden gemäß internationalen Standards regelmäßig psychologisch und psychiatrisch untersucht. Bei Behauptungen von Suizidgefahr müssen medizinische Gutachten vorliegen. Die Haftbedingungen müssen im Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Menschenrechten stehen.

Die Rolle der öffentlichen Sicherheit

Die öffentliche Sicherheit ist ein Hauptziel der Bestrafung und Inhaftierung. Die Strafen sollen der Schwere des Verbrechens entsprechen, während das Prinzip der sozialen Rehabilitation den Tätern eine Chance auf Veränderung und Reintegration gibt. Die Einzelhaftigkeit, wie im Fall Breivik, stellt in komplexen Fällen manchmal die einzige Option dar, wobei stets abgewogen werden muss, inwieweit Sicherheitsbedürfnisse über individuelle Rechte stehen dürfen.

Siehe auch  Amsterdam an rauflustige Briten: „Bleib weg“

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