BRÜSSEL – Die Europäische Kommission warf Google am Mittwoch vor, seine Dominanz auf dem Online-Werbemarkt zu missbrauchen, und empfahl dem US-Unternehmen, einen Teil seiner Werbedienste zu verkaufen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Die EU-Exekutive forderte Google auf, nun auf diese vorläufige Feststellung zu reagieren, die nach einer zweijährigen Kartelluntersuchung getroffen wurde, bevor eine endgültige Feststellung getroffen wurde.
Bleibt die Kommission danach bei ihrer Ansicht, könnte sie eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von Google verhängen.
Google gab gegenüber seinem Vizepräsidenten für globale Werbung, Dan Taylor, umgehend eine Erklärung ab, in der es hieß: „Wir sind mit der Ankündigung der Kommission nicht einverstanden“ und „werden entsprechend reagieren“.
Er betonte, Google sei entschlossen, in einem „hart umkämpften“ Markt „Werte für Werbetreibende zu schaffen“ und sagte, „die Untersuchung der Kommission konzentriert sich auf einen engen Aspekt unseres Werbegeschäfts“.
Google ist eine Tochtergesellschaft des US-amerikanischen Technologieriesen Alphabet, der in den letzten drei Monaten des Jahres 2022 einen weltweiten Umsatz von 76 Milliarden US-Dollar meldete.
Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager, die die Kartellaktivitäten der EU leitet, sagte: „Wir befürchten, dass Google den Wettbewerb in der Online-Werbebranche, auch bekannt als Adtech, illegal verzerrt haben könnte.“
Sie sagte, die Kommission habe in dem Fall noch keine endgültige Entscheidung getroffen und warte auf die Antwort von Google.
„Es kommt ziemlich selten vor, dass wir eine Veräußerung beantragen, und wir haben noch nicht darum gebeten“, sagte Vestager.
– „Dominant“ im Werbemarkt –
Die vorläufige Ansicht der Kommission war jedoch, dass die Veräußerung das einzig geeignete Mittel sei, da Google „auf der Käuferseite und auf der Verkaufsseite“ des Online-Werbemarktes „beherrschend“ sei.
Insbesondere stellte die Kommission fest, dass Google nicht nur digitale Tools zur Platzierung von Online-Anzeigen in Form von Webseiten-Bannern, Videos, Audiodateien, Bildern und Texten bereitstellt, sondern auch als Vermittler für Werbetreibende und Publisher fungiert, um Anzeigen auf Computer- und Mobilbildschirmen zu schalten.
Dafür gibt es eine Anzeigenbörse namens AdX, die Käufer und Verkäufer zusammenbringt, sowie einen Anzeigenserver namens DoubleClick und Tools zum Kauf von Anzeigen namens Google Ads und DV 360.
In einer Erklärung erklärte die Europäische Kommission, dass sie „vorläufig feststellt, dass Google seit mindestens 2014 seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat“, indem es AdX beim Anzeigenkauf über DoubleClick, Google Ads und DV 360 bevorzugt hat.
Dabei handele es sich möglicherweise um „vorsätzliche Verhaltensweisen, die darauf abzielten, AdX einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen“, die konkurrierende Anzeigenbörsen ins Abseits drängten und es Google ermöglichten, höhere Gebühren in seiner Adtech-Lieferkette zu erheben.
Die am Mittwoch bekannt gegebene vorläufige Feststellung der Kommission steht in engem Zusammenhang mit einer Kartellklage, die die US-Regierung im Januar gegen Google eingereicht hatte.