Italienische Gesetzesänderung: Warntafel auch für Fahrrad- und Skitransport
Warntafel auch für Heckträger mit Kennzeichen und Beleuchtung
Grundsätzlich gilt in Italien, dass jede nach hinten über das Heck eines Autos hinausragende Ladung mit einer rot-weißen Warntafel versehen werden muss. Bei Ladung, die die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen sogar zwei Warntafeln am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden. Die Tafeln müssen aus Metallblech sein, eine Abmessung von mindestens 50 x 50 Zentimetern haben und rot-weiß schraffiert sein. Verstöße werden mit mindestens 80 Euro geahndet.
Keine Ausnahmen mehr beim Transport am Auto
Eine Gesetzesänderung im August 2023 hatte Ausnahmen für Heckträger mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung geschaffen, sodass auf eine Warntafel verzichtet werden durfte. Doch aufgrund gerichtlicher Einwände gegen diese Verschärfungen gilt vorerst wieder die alte Gesetzeslage. Auch beleuchtete und mit Wiederholungskennzeichen ausgestattete Heckträger benötigen nun wieder Warntafeln. Radfahrer und Skifahrer, die ihre Ausrüstung mit einem Heckträger transportieren, sind nun ebenfalls verpflichtet, eine Warntafel anzubringen. Eine gerichtliche Entscheidung wird frühestens im Sommer 2024 erwartet.
Fahrrad gilt als schwer erkennbare Ladung
Zusätzlich müssen Radfahrer beachten, dass Fahrräder nicht breiter sein dürfen als das Auto selbst, da sie als schwer erkennbare Ladung gelten. In Südtirol sind keine Strafen zu erwarten, aber in anderen Regionen Italiens sind Beanstandungen möglich, je nach Interpretation der örtlich zuständigen Verkehrspolizisten.
Italien verhängt hohes Bußgeld
Reisende, deren Fahrräder über die Schlussleuchten hinausragen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 345 Euro. Aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf die Gesetzeslage sollten Reisende, die ihre Fahrräder nach Italien mitnehmen möchten, die aktuellen Regelungen im Auge behalten.