Die europäischen Asylregeln haben nach fast einem Jahrzehnt endlich eine Reform erfahren. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts wurde von den EU-Mitgliedsländern endgültig besiegelt und bringt eine deutliche Verschärfung des Asylrechts mit sich. Der Prozess zielt darauf ab, die Verfahren einheitlicher und schneller zu gestalten, um Länder wie Italien und Griechenland zu entlasten, die die Hauptlast des Flüchtlingsstroms tragen.
Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines Verfahrens an den EU-Außengrenzen, um Migranten mit geringen Aufnahmechancen daran zu hindern, weiterzureisen. Selbst Familien mit Kindern sind von diesem Prozess nicht ausgenommen, was von der Bundesregierung kritisiert wurde. Zudem haben Mitgliedsländer die Möglichkeit, Migranten in “sichere Drittstaaten” wie Tunesien oder Albanien zu schicken, wo sie ihr Asyl beantragen können, wenn sie eine Verbindung zu dem betreffenden Drittstaat nachweisen können.
Die Reform stößt auf geteilte Reaktionen, da sie vor allem von Migranten- und Menschenrechtsgruppen kritisiert wird. Mit 1,1 Millionen Asylanträgen im Jahr 2023, dem höchsten Stand seit 2016, war die Diskussion über die Reform aufgrund des Anstiegs der Flüchtlingszahlen ab 2015 kontrovers. Die neuen Regeln treten erst nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, und die Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, um sie umzusetzen, was zahlreiche praktische Fragen aufwirft, darunter die Standorte der Asylzentren.
Im Vergleich zum umstrittenen “Ruanda-Modell” Großbritanniens, bei dem illegale Einwanderer nach Ruanda abgeschoben werden sollen, verfolgt Deutschland einen anderen Ansatz. Die CDU wirbt für ein ähnliches Vorgehen, bei dem Asylsuchende in einen “sicheren Drittstaat” gebracht werden und dort auch im Falle eines positiven Bescheids bleiben sollen.