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Von der Leyen droht Klage wegen Hilfe an Ungarn

Rechtsausschuss des EU-Parlaments spricht sich für Klage gegen EU-Kommission aus

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat entschieden, eine Klage gegen die EU-Kommission zu unterstützen. Hintergrund ist die Freigabe von Fördermitteln für Ungarn durch die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, obwohl diese Mittel aufgrund von Korruptionsvorwürfen eingefroren waren.

Es wird vermutet, dass die Zustimmung des ungarischen Ministerpräsidenten Victor Orbán für Beitrittsgespräche mit der Ukraine im Zusammenhang mit der Geldfreigabe steht. Die Begründung von der Leyens für die Freigabe in Höhe von 10,2 Milliarden Euro waren Justizreformen in Ungarn.

Klageentscheidung mit übergroßer Mehrheit

Die Entscheidung zur Klageerhebung fällt im Rechtsausschuss mit einer übergroßen Mehrheit von 16 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme. Selbst von der Leyens eigene Fraktion, die EVP, unterstützt die Klage. Es wird betont, dass es nicht darum geht, das Ansehen der Kommission zu schädigen, sondern rechtsstaatliche Prinzipien und EU-Werte zu verteidigen.

Klage mit weiterem Zweck

Die Klage zielt auch darauf ab, den Spielraum der EU-Kommission bei der Entscheidung über die Zurückhaltung von Haushaltsgeldern aufzuklären. Ein Rechtsgutachten kam hierbei zu keinem eindeutigen Ergebnis. Die Klage soll zeigen, dass Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit und Korruption nicht toleriert werden.

Geldfluss in Frage gestellt

Es wird betont, dass bei Rechtsstaatsverstößen wie Korruption und mangelnder Justizunabhängigkeit das Risiko besteht, dass Gelder in undurchsichtigen Kanälen versickern. Die Klage zielt darauf ab, die Kommissionsentscheidung aufzuheben und ein Signal zu setzen, dass weitere Zahlungen an Ungarn nicht vorschnell vorgenommen werden dürfen.

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Zeitrahmen für Klageerhebung

Die Parlamentspräsidentin hat bis zum 25. März Zeit, vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu klagen. Es wird erwartet, dass sie den Empfehlungen des Ausschusses folgen wird.

Diese Maßnahmen zeigen die Ernsthaftigkeit des Europäischen Parlaments im Umgang mit dem Thema, um sicherzustellen, dass die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU gewahrt bleibt.

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