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Datenschutzbehörden fordern “Privatsphäre-Schranke” bei digitalen Euro-Transaktionen

Unabhängige EU-Regulierungsbehörden bestehen auf Einbindung des Datenschutzes in das Design des digitalen Euro

Die Europäische Datenschutzbehörde (EDPB) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben mehrere Empfehlungen zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die persönlichen Daten und die Privatsphäre der zukünftigen digitalen Euro-Nutzer abgegeben.

Das erklärte Ziel der digitalen Währung der Eurozone ist es, den Europäern eine alternative Möglichkeit für Online- und Offline-Zahlungen zu bieten und damit Bargeld zu ergänzen. Die Behörden haben die Idee begrüßt, dass die Nutzer eine Wahl haben und dass der Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Einführung des digitalen Euro viele Aspekte des Datenschutzes behandelt.

Die Behörden sind jedoch der Ansicht, dass der Datenschutz bereits in das Design des digitalen Euro integriert werden sollte, und schlagen weitere Verbesserungen vor, um sicherzustellen, dass die Rechte auf Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten effektiv gewährleistet sind. Irene Loizidou Nicolaidou, stellvertretende Vorsitzende der EDPB, betonte:

Ein hoher Standard für Privatsphäre und Datenschutz ist entscheidend, um das Vertrauen der Bürger in diese neue digitale Währung zu gewinnen.

Eine der Schritte, die die EDPB und der EDPS “nachdrücklich empfehlen”, ist die Einführung einer “Privatsphärenschwelle”, unter der weder Offline- noch Online-Transaktionen mit dem digitalen Euro für Zwecke der Geldwäschebekämpfung oder der Terrorismusbekämpfung nachverfolgt werden können.

Die beiden Organisationen sprechen sich auch gegen die vorgeschlagene Einrichtung eines einzigen Zugangspunkts aus, um sicherzustellen, dass die individuellen Begrenzungen des digitalen Euro nicht überschritten werden. Der Plan besteht darin, diese Überprüfung durch die Verarbeitung von Identifikatoren der digitalen Euro-Nutzer und ihrer Begrenzungen durchzuführen.

Die Datenschutzbehörden schlagen vor, zu prüfen, ob der einzelne Zugangspunkt notwendig und angemessen ist, und betonen, dass technische Maßnahmen zur dezentralen Speicherung dieser Identifikatoren als Alternative möglich sind.

Siehe auch  Analyse: Ukraine könnte europäische Agrarsubventionen erhalten

Nach zwei Jahren Untersuchung gab die Europäische Zentralbank (EZB) am Mittwoch ihre Entscheidung bekannt, in die nächste “Vorbereitungsphase” des digitalen Euro-Projekts überzugehen. Die monetäre Autorität versicherte in einer Erklärung, dass der Datenschutz Priorität haben werde und dass das Eurosystem keine Zahlungsinformationen einzelnen Benutzern zuordnen könne.

Glauben Sie, dass das Design des digitalen Euro ausreichenden Schutz personenbezogener Daten gewährleistet, um das Vertrauen europäischer Bürger zu gewinnen? Teilen Sie uns Ihre Meinung im Kommentarbereich mit.

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