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ASA sendet eine Durchsetzungsmitteilung und eine Krypto-Werbewarnung an 50 britische Firmen

  • Die Liste der Firmen, die den Vollstreckungsbescheid der ASA erhalten haben, enthält frühere Straftäter
  • Die bedienten Firmen haben bis zum 2. Mai Zeit, ihre Anzeigen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den beschriebenen Regeln entsprechen

Die Advertising Standards Authority (ASA) hat 50 Unternehmen, die Krypto-Dienste in Großbritannien anbieten, eine Mitteilung herausgegeben, in der sie sie auffordert, ihre Krypto-Werbung bis zum 2.

Nach einer im vergangenen November herausgegebenen Warnmeldung zu Krypto-Werbung ist die ASA auf dem Weg, ein branchenweites Vorgehen durchzusetzen. Der Aufpasser hält es für notwendig, dagegen anzukämpfen „irreführend und verantwortungslos“ Werbung rund um Kryptoprodukte.

"Krypto ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Wir befürchten, dass Menschen durch Werbung dazu verleitet werden könnten, Geld zu investieren, das sie sich nicht leisten können, zu verlieren, ohne die Risiken zu verstehen." sagte der Geschäftsführer der Advertising Standards Authority, Guy Parker, in einer Erklärung.

Obwohl die ASA die Namen dieser fünfzig Firmen nicht preisgab, bestätigte sie, dass alle diejenigen, gegen die sie zuvor eine Entscheidung getroffen hatte, in dieser Liste enthalten sind. Dazu gehören die Krypto-Börsen Coinbase Europe und Crypto.com, meme coin Floki Inu, die Handelsplattform eToro UK und der Premier-League-Klub Arsenal FC.

Krypto-Werbung darf die Öffentlichkeit nicht irreführen

Der Vollstreckungsbescheid selbst legt Richtlinien für die Kryptoindustrie in Form von Anforderungen fest, um die Einhaltung sicherzustellen. Die Richtlinie verlangt, dass Werbetreibende kategorisch erklären, dass Krypto im Vereinigten Königreich nicht reguliert ist und der Wert von Investitionen nicht garantiert werden kann.

Die Standards Authority weist ferner darauf hin, dass Werbeunternehmen das Gewicht von Krypto-Investitionen in keiner Weise trivialisieren dürfen, damit sie einfach oder für jedermann geeignet erscheinen. Sie dürfen auch keine Angst hervorrufen, etwas zu verpassen, oder die Notwendigkeit implizieren, schnell zu handeln.

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Die ASA warnte außerdem davor, dass die Plattformen keine Werbung veröffentlichen dürfen, die darauf hindeutet, dass das Risiko einer Investition in digitale Assets gering ist.

Härtere Sanktionen für Wiederholungstäter

Unternehmen, die dem Vollstreckungsbescheid nicht bis zum festgelegten Datum nachkommen würden, würden viel mehr leiden "gezielte Durchsetzungsmaßnahmen." Dazu gehört die Meldung an die Financial Conduct Authority (FCA) oder Trading Standards, die die Regulierungsbefugnis haben, Unternehmen am Handel zu hindern.

„Wir werden weiterhin eng mit der ASA zusammenarbeiten, um gegen unklare oder irreführende Krypto-Werbung vorzugehen. Diejenigen, die in Krypto-Assets investieren, sollten darauf vorbereitet sein, ihr gesamtes Geld zu verlieren.“ sagte Sarah Pritchard von der FCA in einer Erklärung, die zusammen mit der Durchsetzungsmitteilung veröffentlicht wurde.

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