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Berlin Justiz triumphiert über Organisierte Kriminalität: Neue Einnahmequelle durch Bitcoin-Einzug

Kryptowährungen im Visier: Wie die Berliner Justiz gegen kriminelle Banden vorgeht

Die Berliner Justiz steht vor einem potenziellen Anstieg der Einnahmen aus der Beute krimineller Banden, nachdem ein bedeutender Fortschritt im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität erzielt wurde. Ein entscheidender Schritt stellte sich dar, als die Justiz in der Lage war, Kryptowährungen einzuziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es Schwierigkeiten in dieser Hinsicht. Bereits im Jahr 2018 wurde die Zentralstelle zur Verwertung virtueller Währungen bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegründet. Doch selbst nach fünf Jahren und angesichts des Booms von Kryptowährungen sowie der verschlüsselten Kommunikationstechnologien der Banden war es bisher nicht möglich, beispielsweise Bitcoins und andere virtuelle Währungen in Euro umzuwandeln.

Die Zentralstelle konnte nun erstmals 20 gerichtlich eingezogene Bitcoins und rund 71 Bitcoin Cash aus Drogengeschäften einziehen, wodurch ein Erlös in Höhe von 1,27 Millionen Euro generiert wurde, der in die Landeskasse fließt. Die Staatsanwaltschaft konnte im März dieses Jahres einen Rahmenvertrag mit einer Bank abschließen, die auf virtuelle Währungen spezialisiert ist. Dies ermöglicht es der Justiz nun, jegliche Kryptowährungen durch den Verkauf auf dem freien Markt zu verwerten und als Euro zu kassieren.

Weitere Einnahmen werden voraussichtlich folgen, da die Behörden bereits in mehreren Verfahren Kryptogeld sichergestellt haben. Diese Werte sind besonders geschützt und befinden sich in sogenannten Behörden-Wallets über Drittanbieter, die teilweise sogar gegen unbefugten Zugriff auf Krypto-Plattformen gesichert sind. Letztendlich liegt es an den Gerichten zu entscheiden, ob diese Werte eingezogen werden sollen.

Opfer von Straftaten, wie Betrugs- oder Eigentumsdelikten, werden zunächst aus den Einnahmen entschädigt. Wenn es keine direkten Opfer gibt, beispielsweise bei Drogengeschäften oder Geldwäsche, fließt das eingezogene Geld in die Landeskasse. Die angeordnete Einziehung von Vermögen und Beute durch Berliner Gerichte hatte im Jahr 2023 die Rekordsumme von knapp 130 Millionen Euro erreicht, während es im Jahr 2022 91 Millionen Euro waren. Jedoch konnte nur ein geringer Teil dieser Beträge tatsächlich sichergestellt werden. Im Jahr 2022 waren es noch 6,4 Millionen Euro, während im vergangenen Jahr die Einnahmen sogar auf 4,9 Millionen Euro gesunken sind.

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Die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat bereits die Diskrepanz zwischen den Einziehungsentscheidungen der Gerichte und den tatsächlichen Einnahmen kritisiert. Dies liegt daran, dass ein erheblicher Teil des von Kriminellen erlangten Geldes ins Ausland transferiert wird und entweder veräußert oder nicht mehr aufzufinden ist. Im Vergangenen Jahr entschieden die Gerichte 4375 Mal über die Einziehung von Vermögen, während es 2022 4483 Entscheidungen waren.

Die Grundlage für die Justiz bildet eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2017, welche die Abschöpfung von illegal erlangtem Vermögen bereits in Strafverfahren ermöglicht. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Beschlagnahme von 77 Immobilien des Remmo-Clans im Jahr 2018. Vermögen kann nun bereits dann eingezogen werden, wenn die Herkunft des Geldes unklar ist, selbst wenn die Straftat, aus der das Vermögen stammt, nicht nachgewiesen werden kann.

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