Die Kommunen und Landkreise in Sachsen haben ein Auge auf den “Bitcoin-Schatz” des Landes geworfen und fordern eine Beteiligung an den Erlösen. Angesichts eines potenziellen Verkaufserlöses von rund 2,64 Milliarden Euro streben sie eine Beteiligung in Höhe von 35 Prozent an, was 924 Millionen Euro entspricht. Der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetags (SSG), Bert Wendsche, betonte die prekäre Finanzsituation vieler Kommunen und Landkreise trotz geplanter Finanzausgleichsvereinbarungen bis 2025/2026.
Die Erlöse aus dem Verkauf der beschlagnahmten Bitcoins werden als Chance angesehen, die strukturelle Unterfinanzierung der Haushalte von Land und Kommunen auszugleichen sowie dringend benötigte Investitionen anzugehen. Es ist üblich, dass sich der Freistaat Sachsen und die Kommunen gegenseitig an zusätzlichen Einnahmen beteiligen, und dieser Grundsatz sollte auch auf die erwähnten 2,64 Milliarden Euro angewandt werden, die aus dem Verkauf der Bitcoins resultieren. Die Forderung nach einer Beteiligung von 35 Prozent entspricht der üblichen Quote, mit der die Kommunen in Sachsen an den Einnahmen des Landes beteiligt werden.
Allerdings gibt es ein rechtliches Hindernis, das den Freistaat daran hindert, das Geld bereits zu verbuchen. Die endgültige gerichtliche Entscheidung über die Verwendung der Erlöse steht noch aus und ist von einem laufenden Strafverfahren abhängig. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass der Erlös dem Land zugutekommen wird, in dem das zuständige Gericht seinen Sitz hat, nämlich dem Landgericht Leipzig.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden gab bekannt, dass die knapp 50.000 beschlagnahmten Bitcoins im Rahmen eines Strafverfahrens erfolgreich verkauft wurden. Das Geld stammt aus einem Verfahren gegen die illegale Film-Tauschbörse “movie2k”, bei dem der Beschuldigte sich bereit erklärte, die Bitcoins an eine Wallet des Bundeskriminalamts zu übertragen. Der Beschuldigte war im Jahr 2023 im Ausland festgenommen worden, nachdem ein internationaler Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden war. Ihm wird vorgeworfen, in fast 220.000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke unrechtmäßig verwertet zu haben.
Die Forderung der sächsischen Kommunen und Landkreise nach einer Beteiligung an den Bitcoin-Erlösen des Landes verdeutlicht die Bedeutung finanzieller Unterstützung für die lokalen Verwaltungen. Die Entscheidung über die Verteilung der Erlöse steht jedoch noch aus und ist von einem rechtskräftigen Urteil abhängig. Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Leipzig über die Verwendung der Gelder entscheiden wird und inwieweit die Forderungen der Kommunen berücksichtigt werden.