Sachsens Kommunen sind derzeit in einem regelrechten Goldrausch, allerdings nicht im traditionellen Sinne. Es geht um den sogenannten „Bitcoin-Schatz“, der für Aufsehen und Diskussionen sorgt. Die Kommunen und Landkreise in Sachsen haben ein klares Ziel vor Augen – sie wollen vom Erlös des Bitcoin-Verkaufs profitieren und fordern eine angemessene Beteiligung, um ihre Finanzsituation zu verbessern.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und der Landkreistag haben ein gemeinsames Anliegen: Sie setzen sich für eine Beteiligung von 35 Prozent am Verkaufserlös der beschlagnahmten Bitcoins ein. Diese Forderung basiert auf einem potenziellen Erlös von rund 2,64 Milliarden Euro, was den Kommunen satte 924 Millionen Euro einbringen würde. Der SSG-Präsident Bert Wendsche betont die prekäre finanzielle Lage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise, die trotz vereinbarter Eckpunkte für den kommunalen Finanzausgleich in den nächsten Jahren Probleme haben könnten.
Der Verkauf der sichergestellten Bitcoins wird als Chance betrachtet, die strukturellen Unterfinanzierungen auszugleichen und dringend benötigte Investitionen anzustoßen. Es ist eine bewährte Praxis in Sachsen, dass sowohl der Freistaat als auch die Kommunen sich gegenseitig an zusätzlichen Einnahmen beteiligen. Diese Prinzipien sollen auch auf die Erlöse aus dem Verkauf der Bitcoins angewendet werden, da sie eine wichtige Einnahmequelle darstellen. Die Forderung von 35 Prozent entspricht der üblichen Quote, mit der Sachsen die Kommunen an seinen Einnahmen beteiligt.
Allerdings gibt es noch ein rechtliches Hindernis zu überwinden, bevor das Geld tatsächlich den Kommunen zugutekommen kann. Der Freistaat Sachsen darf das Geld noch nicht verbuchen, da eine gerichtliche Entscheidung im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens ausstehen muss. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass der Erlös dem Land zufallen wird, in dem das zuständige Gericht ansässig ist, in diesem Fall das Landgericht Leipzig.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat bekannt gegeben, dass alle rund 50.000 im Rahmen des Strafverfahrens beschlagnahmten Bitcoins verkauft wurden. Das Geld stammt aus einem Verfahren gegen die illegale Film-Tauschbörse „movie2k“, bei dem der Beschuldigte die Bitcoins an das Bundeskriminalamt übertragen hat. Der Beschuldigte wurde 2023 im Ausland festgenommen und wird beschuldigt, in nahezu 220.000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwendet zu haben.
Insgesamt ist die Situation um den „Bitcoin-Schatz“ in Sachsen sowohl spannend als auch komplex. Die Forderung der Kommunen nach einer gerechten Beteiligung am Erlös spiegelt ihr Bedürfnis wider, ihre finanzielle Lage zu verbessern und dringend notwendige Investitionen tätigen zu können. Es bleibt abzuwarten, wie die gerichtliche Entscheidung ausfällt und ob die Kommunen tatsächlich von den erwarteten Erlösen profitieren werden können. Ein Thema, das sicherlich noch für weitere Diskussionen und Debatten sorgen wird.