Die führende US-amerikanische Kryptobörse Coinbase sieht sich mit einer Sammelklage konfrontiert, weil sie angeblich die Konten ihrer Kunden nicht gesichert hat.
Jüngsten Gerichtsdokumenten zufolge behauptet Coinbase-Kunde George Kattula, dass sein Konto gehackt und sein Krypto-Vermögen gestohlen wurde, weil die Plattform keine angemessenen Sicherheitsmaßnahmen gegen betrügerische Aktivitäten ergriffen hat.
"Entgegen seinen Zusicherungen wendet Coinbase nicht ordnungsgemäß Standardpraktiken an, um die Konten der Verbraucher zu schützen."
Kattula behauptet, dass im April digitale Vermögenswerte im Wert von fast 6.000 Dollar von seinem Konto in unbekannte Wallets verschoben wurden, nachdem er versucht hatte, sein Passwort zu ändern, wie es ihm in einer angeblich von Coinbase stammenden E-Mail empfohlen wurde.
"Coinbase hat es versäumt, die Verarbeitung oder Ausführung der oben genannten verdächtigen Aktivitäten auf dem Konto des Klägers zu verzögern.
Von Coinbase autorisierte unbekannte Parteien versuchten außerdem, zusätzliche Kryptowährungen "auf Marge" zu kaufen, d. h. mit von Coinbase geliehenem Geld.
Am 28. April 2022 erlaubte Coinbase den Hackern, die in das Coinbase-Konto des Klägers eingedrungen waren, 1.000 Dollar vom Bankkonto des Klägers abzuheben."
Der Kläger, der die Sammelklage im Namen anderer Coinbase-Kunden einreicht, behauptet auch, dass die Börse Nutzer aus ihren Konten aussperrt, was aufgrund der volatilen Preise von Krypto-Assets zu finanziellen Verlusten führt.
Er beschuldigt das Unternehmen auch, nicht offenzulegen, dass es Wertpapiere auf seiner Plattform hält.
"Coinbase sperrt seine Kunden in unangemessener und unvernünftiger Weise vom Zugriff auf ihre Konten und Gelder aus, entweder für längere Zeit oder dauerhaft. Aufgrund der extremen Volatilität des Wertes von Kryptowährungen - mit freien Stürzen von 40 % innerhalb von 24 Stunden - führt die Unfähigkeit, auf ein Konto zuzugreifen, um Kryptowährungen zu verkaufen, zu kaufen oder zu handeln, zu schwerwiegenden finanziellen Verlusten für Kontoinhaber."
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