Die Compliance-Abteilung von Jupiter verhindert Investition in Kryptowährungsprodukt
Die Compliance-Abteilung von Jupiter hat entschieden, dass das Investmentteam des Unternehmens kein börsengehandeltes Kryptowährungsprodukt in einem ihrer irischen Ucits-Fonds halten darf. Diese Entscheidung wirft ein Licht auf die unterschiedlichen Regulierungsansätze in der Europäischen Union.
Unterschiedliche Regulierungsansätze in der EU
Die Offenlegung dieses Vorfalls erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Fondsmanager zunehmend versuchen, Krypto-Assets in Fonds zu halten, jedoch mit unterschiedlichen regulatorischen Einschränkungen in verschiedenen EU-Ländern konfrontiert sind.
Irland vs. Deutschland: Regulierungsunterschiede
Irland verbietet Krypto-Investitionen in OGAW-Fonds, während die deutsche Regulierungsbehörde eine andere Haltung vertritt. Der Fintech-Fonds der DWS hält zum Beispiel eine Beteiligung an einer börsengehandelten Ethereum-Anleihe.
Der Vorfall bei Jupiter
Das Investmentteam des in Irland ansässigen 565-Mio.-Euro-Gold- und Silberfonds von Jupiter kaufte sich in 21Shares ein Ripple XRP ETP zu einem Preis von 2.571.504 US-Dollar im ersten Halbjahr 2023. Der Handel wurde jedoch durch Jupiters „regulären Aufsichtsprozess“ aufgenommen, der die Aufhebung der Beteiligung erforderte.
Verlustgeschäft und regulatorische Einschränkungen
Gemäß einem Finanzbericht verkaufte Jupiter die Kryptowährungs-ETP-Bestände mit einem Verlust von 834 US-Dollar und glich die Differenz aus. Das Unternehmen wurde daran gehindert, die Investition zu halten, da die irische Regulierungsbehörde das Engagement in Kryptowährungen in OGAW-Fonds verbietet.
Uneinigkeit in der EU
Die europäischen Regulierungsbehörden sind uneins, ob OGAW-Fonds bis zu 10 Prozent ihres Portfolios in illiquide Vermögenswerte investieren dürfen, was auch ETPs mit Kryptowährungen einschließen könnte. Irland und Frankreich haben kürzlich ihre Ablehnung von Krypto-Investitionen in OGAW-Fonds signalisiert.
Gemischte Haltungen in der EU
Während irische und französische Aufsichtsbehörden Bedenken gegenüber Krypto-Engagements in OGAW-Fonds äußern, erlaubt die deutsche Finanzaufsicht ein Engagement in Krypto-ETPs, sofern dies den zugrunde liegenden Vermögenswert eins zu eins widerspiegelt.
Abschließende Bemerkungen
Die Diskussion über Krypto-Engagements in OGAW-Fonds ist in vollem Gange, und es bleibt abzuwarten, ob sich die regulatorischen Haltungen in der gesamten EU angleichen werden. Die mögliche Überprüfung der Richtlinie über zulässige OGAW-Anlagen durch die Europäische Kommission könnte zu künftigen Änderungen führen.