Das britische Finanzministerium hat die Kryptowährungen in das Finanzförderungssystem des Landes aufgenommen und der Financial Conduct Authority (FCA) ermöglicht, Regeln zu erlassen, die die öffentliche Zugänglichkeit von digitalen Vermögenswerten einschränken. Dies hat jedoch zu einigen Bedenken geführt, da das Finanzministerium die Unterscheidung zwischen Unternehmen, die von der FCA zugelassen sind, und solchen, die lediglich bei der Aufsichtsbehörde registriert sind, verwischt hat.
Diese Unterscheidung mag technisch erscheinen, hat jedoch echte Konsequenzen für Verbraucher. Finanzwerbung im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, einschließlich Kryptowährungen, darf ab Oktober nur von von der FCA zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden, es sei denn, es besteht eine Ausnahmeregelung. Bisher galten solche Ausnahmen für autorisierte Unternehmen, Marktteilnehmer und erfahrene Anleger. Dieses System funktionierte gut.
Aufgrund des Feedbacks aus der Branche hat das Finanzministerium eine maßgeschneiderte und vorübergehende Ausnahmeregelung für bestimmte registrierte Kryptofirmen geschaffen, die den Geldwäschebestimmungen entsprechen. Diese Ausnahmeregelung ermöglicht es bestimmten Krypto-Marktakteuren, nämlich Krypto-Börsen und Verwahrungsbetreibern, digitale Vermögenswerte bei Verbrauchern zu bewerben.
Dieser Ansatz wirft einige Bedenken auf. Zum einen schafft er ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Autorisierte Unternehmen, die Kryptowährungen fördern möchten, müssen alle Anforderungen einer FCA-Zulassung erfüllen, einschließlich Kapitalanforderungen, Governance- und Geschäftsleitungskontrollen sowie detaillierten Verhaltensregeln. Unternehmen, die die Ausnahmeregelung nutzen, müssen nur einen Bruchteil dieser Anforderungen erfüllen, obwohl sie den Verbrauchern Kryptowährungen auf die gleiche Weise anbieten können wie vollständig autorisierte Unternehmen.
Zum anderen ist die Vorstellung, dass nicht autorisierte Unternehmen nur einem kleinen Teil der FCA-Regeln unterliegen, grundsätzlich unbefriedigend. Einige Kryptofirmen haben sich bereits bei der Aufsichtsbehörde registriert, um den Geldwäschegesetzen zu entsprechen. Diese Maßnahme verwischt die Grenze zwischen regulierten und unregulierten Unternehmen noch weiter. Dies wird auch zu Unsicherheit für nicht regulierte Gruppen führen, die sich mit einer Reihe von Anforderungen vertraut machen müssen, die für autorisierte Unternehmen gelten.
Der Ansatz stellt auch eine Herausforderung für die FCA dar, die die Unternehmen regulieren soll, die die Ausnahmeregelung nutzen. Alle ihre Befugnisse und Prozesse sind auf autorisierte Unternehmen ausgerichtet und sie betreten hiermit neues und unsicheres Terrain.
Darüber hinaus wird die zusätzliche Komplexitätsebene, die durch das Finanzministerium geschaffen wurde, bei Kleinanlegern nur zu weiterer Verwirrung über das tatsächliche Schutzniveau führen, das sie genießen. Dies ist besonders wichtig im Bereich der Kryptowährungsförderung. Verbraucher, die über vollständig regulierte Unternehmen investieren, profitieren möglicherweise sowohl vom Entschädigungssystem im Falle eines Unternehmensausfalls als auch vom Ombudsmann-Dienst in Bezug auf Ansprüche wegen Verstößen gegen Vorschriften. Beides steht Verbrauchern, die im Rahmen der neuen Ausnahmeregelung investieren, nicht zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Risiken des vorgeschlagenen Ansatzes sich nicht materialisieren, wenn er tatsächlich nur vorübergehend ist. Oftmals stellt sich jedoch heraus, dass das, was als Übergangslösung gedacht ist, alles andere als das ist. Daher ist es wichtig, die Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf Verbraucher und den Kryptomarkt insgesamt im Auge zu behalten.
Referenz: Financial Times