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EU-Bankenaufsicht verschärft Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche für Kryptofirmen

In einem bedeutenden Schritt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre Leitlinien zu Risikofaktoren für Geldwäsche (ML) und Terrorismusfinanzierung (TF) auf Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) ausgeweitet. Die neuen Richtlinien, die ab dem 30. Dezember 2024 in Kraft treten, zielen darauf ab, die Bemühungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) in der gesamten Europäischen Union (EU) zu harmonisieren.

EBA-Leitfaden für Krypto-Asset-Dienstleister

Die neueste Richtlinie der EBA betont die wachsenden Risiken im Zusammenhang mit Krypto-Transaktionen und unterstreicht das Missbrauchspotenzial im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. CASPs, die an Krypto-Asset-Transfers beteiligt sind, sind aufgrund von Faktoren wie der Transaktionsgeschwindigkeit und Funktionen, die Benutzeridentitäten verbergen können, erhöhten Risiken ausgesetzt.

Um diesen Risiken zu begegnen, stellen die Leitlinien der EBA eine umfassende Liste von Risikofaktoren bereit, die CASPs bei der Identifizierung von Schwachstellen in ihrem Kundenstamm, ihren Produkten, Lieferkanälen und geografischen Standorten unterstützen.

Um diese Risiken effektiv zu bewältigen, werden CASPs dazu ermutigt, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Verwendung von Blockchain-Analysetools. Der Ansatz der EBA berücksichtigt die Vernetzung des Finanzsektors und weitet die Leitlinien auf andere Kredit- und Finanzinstitute aus, die CASPs als Kunden haben oder Krypto-Assets ausgesetzt sind. Diese zusätzliche Aufsichtsebene ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit nicht autorisierten Anbietern von Krypto-Asset-Diensten.

Der umfassendere Regulierungsrahmen der EU

Die Erweiterung der ML/TF-Risikofaktoren-Leitlinien durch die EBA steht im Einklang mit dem umfassenderen Regulierungsrahmen der EU und betont einen risikobasierten Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Regulierungslandschaft umfasst die Gesetzgebung zu Märkten für Krypto-Assets (MiCA), die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) und Richtlinien wie (EU) 2015/849 und (EU) 2023/1113.

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Die Richtlinien verpflichten die zuständigen Behörden, die Einhaltung innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der Übersetzungen in den Amtssprachen der EU zu melden. Diese Initiativen spiegeln das Engagement der EU wider, die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Kryptosektor anzugehen und die Angleichung an internationale Standards sicherzustellen.

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