Gericht entscheidet zugunsten von Grayscale gegen die SEC
Das Gericht für Berufungen des Bezirks Washington D.C. hat am Dienstag zugunsten von Grayscale Investments im Rechtsstreit gegen die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) entschieden. Das Unternehmen hatte die Entscheidung der SEC angefochten, die Umwandlung des Grayscale Bitcoin Trusts (GBTC) in einen börsengehandelten Bitcoin-Fonds (ETF) abzulehnen. Der zuständige Richter des Gerichts erklärte, die Wertpapieraufsichtsbehörde habe “ihre unterschiedliche Behandlung ähnlicher Produkte nicht erklärt”.
Gericht steht auf der Seite von Grayscale gegenüber der SEC
Das Berufungsgericht für den Bezirk Washington D.C. hat entschieden, dass Grayscale Investments im Rechtsstreit gegen die US-amerikanische Securities and Exchange Commission im Recht ist. Dabei ging es um die geplante Umwandlung des Grayscale Bitcoin Trusts (GBTC) in einen börsengehandelten Bitcoin-Fonds (ETF).
“Das Berufungsgericht für den Bezirk Washington D.C. hat mit 3:0 für Grayscale und GBTC entschieden”, schrieb das Unternehmen auf der Social-Media-Plattform X. “Dies ist ein bahnbrechender Fortschritt für alle, die sich für Bitcoin-Exposure durch die zusätzlichen Schutzmaßnahmen eines ETFs eingesetzt haben.” In Bezug auf die Gerichtsentscheidung erklärte Grayscale-CEO Michael Sonnenshein:
“Das Berufungsgericht für den Bezirk Washington D.C. hat zu Gunsten von Grayscale in unserem Rechtsstreit gegen die Entscheidung der SEC, die Umwandlung des GBTC in einen ETF abzulehnen, entschieden!”
Grayscale hat versucht, seinen wichtigsten Bitcoin-Trust (GBTC) in einen Bitcoin-ETF umzuwandeln. Die Wertpapieraufsichtsbehörde hat die Anwendung des Krypto-Asset-Managers jedoch abgelehnt. Daraufhin reichte Grayscale eine Klage gegen die Entscheidung der Kommission ein.
Bisher hat die SEC noch keinen börsengehandelten Bitcoin-ETF genehmigt, obwohl die Behörde mehrere Bitcoin-Futures-ETFs zugelassen hat. Eine Reihe von Bitcoin-ETF-Vorschlägen wurde bei der Regulierungsbehörde eingereicht, darunter auch einer vom weltweit größten Vermögensverwalter Blackrock.
Gemäß der Gerichtsverfügung behauptet Grayscale in seinem “Antrag auf Überprüfung der Ablehnungsanordnung der Kommission”, dass sein vorgeschlagenes Bitcoin-ETF-Produkt “wesentlich ähnlich den Bitcoin-Futures-Börsengehandelten Produkten ist und daher für den Handel an der NYSE Arca hätte zugelassen werden müssen”.
Circuit-Richterin Neomi Rao, eine der drei Richterinnen, die den Grayscale-SEC-Fall leiten, erklärte in der am Dienstag erlassenen Gerichtsverfügung:
“Wir stimmen zu. Die Ablehnung von Grayscales Vorschlag war willkürlich und rücksichtslos, da die Kommission ihre unterschiedliche Behandlung ähnlicher Produkte nicht erklärt hat. Wir gewähren daher Grayscales Petition und heben die Anordnung auf.”
Was denken Sie über die Entscheidung des Berufungsgerichts, sich auf die Seite von Grayscale gegen die SEC zu stellen? Glauben Sie, dass die SEC bald einen börsengehandelten Bitcoin-ETF genehmigen wird? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen.